Im Herbst, besonders im Monat November können sich das Wetter und auch die Straßenverhältnisse schnell über Nacht ändern. Gestern noch Sonnenschein und nun Frost, Glätte und sich steigernde Dunkelheit, nach der Umstellung auf Winterzeit. Ob Fußgänger, Radfahrer oder anderweitiger Verkehrsteilnehmer – Vorsicht ist geboten.
Die Bäume haben ihre Blätter verloren, das Laub auf Straßen und Wegen wirkt wie Eis. Die Bodenhaftung wird geringer und so manches Lenk- und Bremsmanöver mit dem Fahrzeug oder Fahrrad wird schwieriger und Fußgänger bemerken die Gefahr erst beim Ausrutschen auf dem Gehweg,
Hinweise für Kunden zum Versicherungsschutz
Neben der notwendigen größeren Vorsicht im Herbst und Winter gilt es einige Hinweise für Ihre Kunden ebenso zu beachten, wie den Wechsel der PKW-Reifen auf Winterreifen. Beginnen wir mit den Vorkehrungen für Eigenheime und für den Hausrat:
Frostschäden vermeiden: Wasserleitungen isolieren, Heizungen auch bei Abwesenheit nicht komplett ausschalten, Außenwasserhähne abstellen und entleeren.
Sturmschäden: Dachziegel, Regenrinnen und Schneefangvorrichtungen kontrollieren, um Schäden an Haus und Haftungsrisiken für Passanten zu vermeiden.
Schneelast & Dachlawinen: Bei Regionen mit viel Schnee prüfen, ob Versicherungsschutz für Schneelastschäden besteht und ggf. erweitern.
Weiter geht es mit dem Thema Haftpflichtversicherung, besonders für Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden:
Winterdienstpflicht: Gehwege vor dem Haus müssen gestreut und geräumt werden. Eine private Haftpflichtversicherung sollte Schäden abdecken, wenn jemand durch Glatteis oder unzureichende Räumung stürzt.
Kinder und Jugendliche: Bei Schneeballschlachten oder Schlittenunfällen kann es zu Haftungsfragen kommen – sicherstellen, dass die Haftpflichtversicherung umfassend greift.
Im Winter besondere Verantwortung von Hauseigentümern
Im Winter tragen Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland eine besondere Verantwortung, weil Kälte, Schnee und Eis zusätzliche Gefahrenquellen schaffen. Eigentümer müssen dafür sorgen, dass Gehwege vor dem Grundstück und Zuwegungen von Schnee befreit werden und bei Glätte gestreut wird. Auch wenn diese Pflicht durch Mietvertrag an die Mieter oder beauftragter Winterdienste übertragen wird, bleibt die Kontrollpflicht beim Eigentümer.
Bei starkem Schneefall oder Tauwetter drohen Schnee- und Eisplatten vom Dach auf Passanten, parkende Autos oder Nachbargrundstücke zu stürzen. Eigentümer müssen, soweit zumutbar, Vorsorge durch Schneefanggitter, Warnschilder oder Absperrungen treffen. Unterbleiben diese Maßnahmen, besteht Haftung für Sach- und Personenschäden.
Eigentümer müssen Heizungsanlagen so betreiben, dass es nicht zu Frostschäden an Wasserleitungen kommt. Platzt eine Leitung durch mangelnde Beheizung oder Kontrolle, können Gebäude- und Folgeschäden (auch bei Nachbarn) entstehen, für die der Eigentümer haftet. Schäden durch unterlassene Räum- und Streupflichten oder Gebäudeschäden im Winter können auch zu Ansprüchen der Mieter führen (z. B. Mietminderung, Schadenersatz).
Weitere Hinweise für Ihre Kunden haben wir in einer PDF für Sie zusammengefasst, die Sie Ihren Kunden per Newsletter oder über Ihre Homepage als kleine Erinnerungsstütze oder Checkliste zur Verfügung stellen können.
Wenn Sie Fragen zu den Themen Private Haftpflichtversicherung, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung haben, rufen Sie uns in Regensburg einfach an: Telefon: + 49.941 280 788 0. Oder Sie schreiben uns eine Mail an post@ooev.at.
