Die Erfahrung zeigt, dass sich Lebensumstände, Immobilienwerte und Ausstattungen im Laufe der Jahre verändern – die Versicherungssumme aber häufig diesen Erweiterungen nicht folgt. Ein klassisches Beispiel:
Eine Familie schließt vor zehn Jahren eine Hausratversicherung über 60.000 Euro ab. Inzwischen wurde das Haus modernisiert, neue Möbel, teure Elektronik und eine hochwertige Küche angeschafft. Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert des gesamten Hausrats liegt heute bei rund 100.000 Euro. Kommt es nun zu einem Brand oder Einbruch, liegt eine Unterversicherung vor. Die Versicherung reguliert den Schaden dann nur anteilig – im Verhältnis zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Schadensumme.
Vermeiden Sie die Unterversicherungs-Falle
Die Unterversicherungsfalle entsteht häufig aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass sie selbst für die korrekte Höhe der Versicherungssumme verantwortlich sind – und dass Makler hier eine wichtige Beratungsaufgabe haben. Eine regelmäßige Überprüfung der Werte, insbesondere bei Neuanschaffungen, Renovierungen oder Umzügen ist daher unerlässlich.
Ein weiteres Beispiel zeigt die Problematik in der Wohngebäudeversicherung: Ein Einfamilienhaus wurde vor 20 Jahren zum damaligen Neubauwert von 250.000 Euro versichert. Inzwischen wurden eine Wärmedämmung, ein Wintergarten und eine Photovoltaikanlage eingebaut.
Der heutige Wiederaufbauwert beträgt mindestens 400.000 Euro. Wird das Haus beispielsweise durch einen Sturm oder Brand schwer beschädigt, zahlt die Versicherung ohne Anpassung der Versicherungssumme nur anteilig – auch hier drohen hohe Eigenkosten.
Manche Versicherer bieten zwar Tarife mit sogenannter gleitender Neuwertversicherung oder einem Unterversicherungsverzicht, doch auch diese greifen nur, wenn die Ausgangsdaten korrekt sind. Wenn etwa die Wohnfläche, die Ausstattung oder der Gebäudestandard falsch angegeben wurden, kann selbst ein vermeintlich sicherer Vertrag im Ernstfall zu Streitigkeiten führen. Dazu kommen Neuanschaffungen oder bei Gebäuden Aus- und Umbauten.
Versicherungsmakler und Kunden sollten miteinander reden
Für Makler bedeutet das: Eine aktive Betreuung der Kunden ist nicht nur ein Service, sondern eine Pflicht im Sinne der Beratungsverantwortung. Ein jährlicher Check der Versicherungssummen – am besten im Rahmen eines umfassenden Versicherungs- oder Vorsorgegesprächs – schafft Vertrauen und verhindert böse Überraschungen. Dabei können einfache digitale Tools oder Checklisten helfen, um die Werte aktuell zu halten. Für Kunden bedeutet dies – oft auch als Pflicht im sogenannten Maklervertrag schriftlich fixiert – die Änderung der Lebensumstände, Neuanschaffungen im Hausrat oder Umbauten am Wohngebäude gegenüber dem Makler oder dem Versicherer anzuzeigen.
Auch die Inflation und Preissteigerungen im Bauwesen sind heute ein wichtiges Argument für regelmäßige Anpassungen. Baumaterialien, Handwerkerleistungen und Einrichtungsgegenstände sind in den letzten Jahren teils drastisch teurer geworden. Was vor fünf Jahren noch ausreichend versichert war, kann heute im Ernstfall nur einen Bruchteil der tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten abdecken.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wird deutlich: Der Kunde erwartet nicht nur eine günstige Prämie, sondern eine verlässliche Absicherung. Ein gut beratener Kunde, der im Schadenfall vollständig entschädigt wird, bleibt langfristig zufrieden – und empfiehlt seinen Makler weiter. Umgekehrt kann eine unerkannte Unterversicherung das Vertrauen nachhaltig zerstören.
Das sollte im Beratungsgespräch besprochen werden
Ein praktischer Ansatz für Makler und Kunde kann sein, bei jedem Beratungsgespräch die Veränderungen zu besprechen:
- Wurden neue Möbel, Schmuck oder Elektronik angeschafft?
- Wurde das Haus renoviert oder erweitert?
- Gibt es neue Anbauten, Garagen oder technische Installationen?
- Hat sich der Marktwert der Immobilie verändert?
So können potenzielle Deckungslücken rechtzeitig erkannt und behoben werden. Moderne Vergleichsrechner und Werttabellen unterstützen zudem bei der realistischen Ermittlung aktueller Versicherungssummen.
Anpassung der Versicherungssummen bei der Oberösterreichische
Aber auch Versicherer wie die Oberösterreichische haben Preisentwicklungen und den bedarfsgerechten Versicherungsschutz des Hausrates oder der Wohngebäude unserer Kunden im Blick. Dazu heißt es in den Allgemeinen Tarifbedingungen für die Hausratversicherung DaHeim (2016, §12):
1.1. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme bzw. die Prämie.
1.2. Für die Anpassung wird der Index “Verbraucher- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Zusammengefasst: Die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen ist keine lästige Pflicht. Sie schützt Kunden vor finanziellen Verlusten und Makler vor Haftungsrisiken. Auch wenn der Versicherer über den VPI die Versicherungssummen anpasst, kann es im Fall von vielen Neuanschaffungen zur Gefahr der Unterversicherung kommen.
Wer seine Kunden aktiv als Makler begleitet, vermittelt Kompetenz, Sorgfalt und Verantwortung – die besten Grundlagen für eine langfristige und vertrauensvolle Kundenbeziehung.
