„Ich bin auf einem Teil meines Schadens sitzen geblieben“. Haben Sie diesen Satz auch schon einmal gehört? Ganz davon einmal angesehen davon, dass die Kunden, die den vollen Schaden vom Versicherer ersetzt bekommen, kaum darüber reden (und das trifft auf die überwiegende Mehrzahl der Schadensfälle zu), wollen wir uns mit dem Thema Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht befassen, damit es solche Beschwerden weniger gibt.
Versicherungssumme und Versicherungswert
Ein wenig Versicherungstheorie am Anfang. Eine vereinbarte Versicherungssumme kann etwas anderes als der Versicherungswert sein. Die Versicherungssumme ist der Betrag, die Zahl in Euro, die man für die Versicherung eines Gebäudes oder eben einer Photovoltaikanlage zur Versicherung angegeben hat. Der Versicherungswert ist dagegen der Betrag, die Zahl in Euro, die den tatsächlichen Wert des versicherten Objekts zum Zeitpunkt des Schadens beinhaltet.
Abweichungen zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert kann es selbst dann geben, wenn die Versicherungssumme exakt zum Versicherungsbeginn angegeben wurde und die dem damals aktuellen Versicherungswert entsprach. Gründe dafür können unter anderem in Veränderungen des Versicherungswertes durch Preissteigerungen liegen.
Unterversicherung und Schadenersatzverhältnis
Wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist, kann es tatsächlich zu dem Fall kommen, dass der Schaden nicht in voller Höhe ersetzt wird, wenn die Police keinen Unterversicherungsschutz enthält. Doch dazu später. Stattdessen wird der Schaden im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert berechnet. Das bedeutet, dass nur einen Teil des Schadens ersetzt werden würde. Diese teilweise Erstattung basierend dann auf dem Verhältnis dieser beiden Werte.
Ein Beispiel für so ein Schadenersatzverhältnis: Angenommen, die Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro und der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens beträgt 100.000 Euro. Wenn ein Schaden von 20.000 Euro entsteht, wird dieser nur zu 50% ersetzt (50.000 / 100.000), also 10.000 Euro.
Zusammengefasst bedeutet das: Wenn eine Versicherungssumme niedriger ist als der Wert des versicherten Objekts, bekommt man nur einen Teil des Schadens ersetzt, es sei denn, die Versicherungsbedingungen helfen, eine solche Situation zu vermeiden. Und dazu schauen wir uns die Versicherungsbedingungen des Tarifs Klima Pro© der Oberösterreichische und deren Unterversicherungsschutz genauer an.
Verzicht auf Unterversicherungseinwand
Wenn man eine Versicherung auf „Erstes Risiko“ vereinbart hat, gilt die Regelung des Einwandes der Unterversicherung nicht. Bei einer Erst-Risiko-Versicherung wird der Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in voller Höhe ersetzt, unabhängig vom tatsächlichen Wert des versicherten Objekts. Konkret bedeutet das, dass im Schadenfall die Erst-Risiko-Versicherung den vollen Betrag bis zur Versicherungssumme leistet.
So findet sich dies auch in den Versicherungsbedingungen der Oberösterreichische im Tarif Klima Pro© wieder (AEED2023 §10*). Der Einwand auf Unterversicherung erfolgt nicht, wenn die Versicherung auf „Erstes Risiko“ vereinbart ist.
Erklären wir kurz was unter „Erstes Risiko“ zu verstehen ist. Bei der Erstrisikoversicherung wird ein versicherter Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf einen eventuell messbaren Versicherungswert ersetzt. Eine über die Versicherungssumme hinausgehende Leistungspflicht (zweites Risiko) besteht nicht.
Vorteil der Erstrisikoversicherung liegt in der einfachen Schadenregulierung, da ohne Prüfung auf Unterversicherung nur die tatsächliche Schadenhöhe ermittelt werden muss, nicht aber der Versicherungswert der unbeschädigten Sachen.
Unterversicherungsschutz bei der Oberösterreichische im Tarif Klima Pro©
Für Makler und Kunden ist bei Photovoltaikversicherungen über den Tarif Klima Pro© der Oberösterreichische ein spezieller Punkt in den Bedingungen* besonders wichtig und nützlich. Es besteht Unterversicherungsschutz und Unterversicherungsverzicht.
Das ist eine besonders bedeutsame Regelung für die Maklerhaftung und ist eine zusätzliche Sicherheit für die Kunden, wenn nachfolgende vier Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die vereinbarte Versicherungssumme entspricht beim Vertragsabschluss dem Kaufpreis oder der Investitionssumme bei deren Neuanschaffung inklusive Kosten für Montage etc. Diese Kosten müssen mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Liegt der Anschaffungsbeleg nicht mehr vor, erfolgt eine Bewertung nach den Bewertungsrichtlinien der Oberösterreichische*.
- Der Kunde hat sämtliche Wertanpassungen nach dem Baupreisindex und dem Tariflohnindex angenommen*
- Alle Anlagenerweiterungen im jeweiligen Versicherungsjahr wurden innerhalb der Frist von drei Monaten im neuen Versicherungsjahr angezeigt.
- Bei Wegfall einer der voran genannten drei Bedingungen erlischt der Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung*.
Wir empfehlen Ihnen als Makler deshalb Ihre Maklerverträge im Bereich Pflichten der Kunden das Thema „Meldung von Veränderungen“ zu prüfen und geben den zusätzlichen Tipp, Kunden hier von Photovoltaikversicherungen regelmäßig auch per Serienmail zusätzlich nach Erweiterungen der PV-Anlage abzufragen. Kunden der Oberösterreichische im Tarif Klima Pro© haben Unterversicherungsschutz, der aber auch an ein wenig „Mitarbeit“ von Makler und Kunden gebunden ist.
Unser Tipp: Fragen Sie Ihre Kunden regelmäßig, zumindest einmal im Jahr, nach möglichen Veränderungen und Ergänzungen an den Photovoltaikanlagen, wenn Ihr Maklervertrag nicht eine entsprechende „Meldepflicht“ der Kunden zu Veränderungen beinhaltet. Dann bleibt der Unterversicherungsschutz garantiert erhalten.
Wenn sich an den Photovoltaikanlagen Ihrer Kunden nichts verändert hat, brauchen Sie auch keine entsprechende Meldung vorzunehmen. Kunden der Oberösterreichische im Tarif Klima Pro© haben Unterversicherungsschutz, der aber auch ein wenig „Mitarbeit“ braucht. Aber guter Versicherungsschutz ist das sicher auch wert.
Noch ein Tipp
Abschließend noch ein Tipp: Einige unserer Nischenprodukte können Sie als Makler auch online abschließen bzw. von Ihren Kunden über Ihre Homepage oder entsprechende Links abschließen lassen. Dazu zählt auch die Photovoltaikversicherung Klima Pro© der Oberösterreichische.
Wenn Sie mehr zu unserem Affiliate-Link für Sie wissen wollen, dann schauen Sie hier einmal rein oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter +49.941 280 788 0.
* Die Bezüge zur den AEED2023 für einen Blogbeitrag ersetzen nicht die gültigen Reglungen in den entsprechenden Bedingungen und wurden hier nur auszugsweise erläutert.