Wird eine Photovoltaikanlage durch starken Wind teilweise oder vollständig vom Dach gerissen, können erhebliche Schäden entstehen. Lösen sich Module, Unterkonstruktionen oder Befestigungsteile und werden durch die Luft geschleudert, gefährden sie nicht nur das eigene Gebäude, sondern auch umliegende Häuser, Fahrzeuge, Gehwege oder sogar Personen. Trifft ein Solarmodul beispielsweise ein parkendes Auto, beschädigt ein Nachbargebäude oder verletzt im schlimmsten Fall einen Passanten, stellt sich unmittelbar die Frage nach der Haftung.
Betreiber von Photovoltaikanlagen haften grundsätzlich
Betreiber einer Photovoltaikanlage haften dann, wenn ihm eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten vorgeworfen werden kann. Wer eine technische Anlage betreibt, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihr keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dazu gehört insbesondere, dass die Anlage fachgerecht geplant, ordnungsgemäß installiert und regelmäßig kontrolliert wird. Auch Wartung, Instandhaltung und die Prüfung nach außergewöhnlichen Wetterbelastungen gehören zu diesen Pflichten. Kann nach einem Schadenereignis nachgewiesen werden, dass Befestigungen mangelhaft waren, Wartungen unterlassen wurden oder bekannte Risiken ignoriert wurden, kann der Betreiber in erheblichem Umfang zum Schadenersatz herangezogen werden.
Als Makler sollten Sie Ihre Kunden, die eine Photovoltaikanlage betreiben, darauf hinweisen, dass selbst bei ursprünglich fachgerechter Montage ein Restrisiko bestehen bleibt. Materialermüdung, lockere Verschraubungen, Korrosion oder bislang unerkannte Schäden können dazu führen, dass eine Anlage extremen Wetterlagen nicht standhält. Hinzu kommt, dass Wetterereignisse infolge des Klimawandels intensiver und häufiger auftreten. Stürme mit Windgeschwindigkeiten, die früher als Ausnahme galten, gehören heute zunehmend zur Realität. Damit steigt auch das Schadenpotenzial.
Eine Wohngebäudeversicherung entbindet nicht von der Haftung
Viele Betreiber und auch einige Makler gehen irrtümlich davon aus, dass die private Haftpflichtversicherung oder die Wohngebäudeversicherung automatisch sämtliche Schäden abdeckt. Das ist jedoch keineswegs selbstverständlich. Zwar reguliert eine Wohngebäudeversicherung in vielen Fällen Schäden an der eigenen Immobilie, beispielsweise wenn das Dach beschädigt wird. Geht es jedoch um Ansprüche Dritter, also um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden außerhalb des eigenen Grundstücks, kommt es auf den konkreten Versicherungsschutz an. Genau hier gewinnt die Betreiberhaftpflichtversicherung besondere Bedeutung.
Eine Betreiberhaftpflicht ist speziell darauf ausgerichtet, Haftungsansprüche abzudecken, die aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage entstehen können. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt zugleich unberechtigte Ansprüche ab. Versichert sein können beispielsweise Schäden an Nachbargebäuden, beschädigte Fahrzeuge, verletzte Personen oder Folgeschäden aus Stromrückwirkungen. Gerade bei Personenschäden können schnell sehr hohe Summen im Raum stehen, etwa wenn medizinische Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder Schmerzensgeldansprüche hinzukommen.
Besonders relevant ist die Betreiberhaftpflicht auch bei größeren Anlagen, etwa auf vermieteten Immobilien, landwirtschaftlichen Gebäuden oder gewerblich genutzten Dächern. Doch selbst private Betreiber kleiner Dachanlagen sollten das Risiko nicht unterschätzen. Denn unabhängig von der Größe kann bereits ein einzelnes losgelöstes Modul erhebliche Schäden verursachen.
Regelmäßige Kontrollen der PV-Anlage sind notwendig
Neben dem Abschluss einer passenden Betreiberhaftpflicht bleibt die Prävention entscheidend. Betreiber sollten darauf achten, dass Planung und Montage ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen. Regelmäßige Sichtprüfungen, Wartungen sowie Kontrollen nach schweren Unwettern helfen dabei, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen. Dokumentierte Wartungsnachweise können im Schadenfall zudem eine wichtige Rolle spielen, um die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflichten belegen zu können.
Zusammenfassend zeigt sich, dass Photovoltaikanlagen zwar einen wichtigen Beitrag zur Energiezukunft leisten, zugleich aber auch neue Verantwortlichkeiten mit sich bringen. Wird eine Anlage durch Sturm vom Dach gerissen und verursacht Schäden bei Dritten, können erhebliche Haftungsansprüche entstehen. Betreiber tragen deshalb nicht nur Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Investition, sondern auch für die Sicherheit im Umfeld ihrer Anlage. Eine Betreiberhaftpflichtversicherung ist vor diesem Hintergrund kein überflüssiger Zusatzschutz, sondern ein wichtiger Baustein eines verantwortungsvollen Risikomanagements. Sie schützt vor finanziellen Belastungen, die im Schadenfall schnell existenzielle Größenordnungen erreichen können.
Abschluss einer Photovoltaikversicherung plus Betreiberhaftpflichtversicherung
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