Was passiert, wenn jemand vor meinem Haus auf dem Gehweg stürzt?
Schnee und Eis bedeuten auch Räumpflicht! Hauseigentümer – und oft auch Mieter – müssen Gehwege von Schnee befreien und streuen.
Praxisbeispiel:
Frau Schneider ist berufstätig und vergisst morgens zu streuen. Eine Passantin stürzt und verletzt sich am Arm. In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung – allerdings nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wer seine Räumpflicht völlig ignoriert, bleibt womöglich auf den Kosten sitzen.
Zahlt die Versicherung bei Frostschäden im Wochenendhaus?
Platzen Leitungen durch Frost, kann das teuer werden. Daher ist diese Frage im Winter besonders häufig.
Praxisbeispiel:
Ein Mieter lässt während des Winterurlaubs die Heizung im Wochenendhaus komplett aus. Die Wasserleitung friert ein und platzt. Die Wochenendhausversicherung kommt grundsätzlich für Frostschäden auf, allerdings nur, wenn ausreichend geheizt wurde. Fahrlässiges Verhalten kann hier zu Leistungskürzungen führen.
Wie bin ich beim Wintersport abgesichert?
Wintersport ist beliebt – und Unfallrisiken sind groß. Besonders in Skigebieten kommen Fragen zur Absicherung auf.
Praxisbeispiel:
Beim Skifahren stößt Herr Bauer unabsichtlich mit einer anderen Person zusammen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Kosten, falls er schuldhaft gehandelt hat. Für eigene Verletzungen ist dagegen die Unfallversicherung zuständig – oder bei Auslandsreisen die Reisekrankenversicherung, falls eine Bergung oder ein Rücktransport notwendig wird.
Schützt meine Versicherung bei Sturmschäden oder Dachlawinen?
Stürme, Dachlawinen oder umstürzende Bäume sind typische Winterschäden.
Praxisbeispiel:
Ein starker Schneesturm deckt das Dach von Familie Krüger teilweise ab. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparaturkosten, während die Hausratversicherung für beschädigte Möbel oder Elektrogeräte im Inneren des Hauses aufkommt – sofern der Schaden durch das Unwetter entstanden ist.
Welche Versicherung kommt für Schäden auf dem Weg zur Arbeit auf?
Praxisbeispiel:
Klaus S. muss auch im Winter sehr früh zur S-Bahn, um rechtzeitig bei seiner Arbeitsstelle zu sein. Der Weg zum Haltepunkt ist noch nicht gestreut, er stürzt hin und bricht sich den Unterarm. Für diese Fälle, also während der Arbeit, der Schule oder der Uni schützt die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt auch für den Hin- und Rückweg.
Fazit:
Im Winter ist es wichtig, den Versicherungsschutz der Kunden zu überprüfen. Viele Risiken lassen sich durch die richtigen Policen abdecken – sei es durch Kfz-, Haftpflicht-, Gebäude- oder Unfallversicherung.
Wer als Kunde die eigenen Versicherungen aktuell hält, kann die kalte Jahreszeit entspannter genießen – auch wenn’s draußen stürmt und schneit. Und Sie als Makler können ihre Kunden dabei unterstützen. Sprechen Sie dazu gerne mit uns oder nutzen Sie unsere Online-Angebote für Ihre Kunden.
