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Ausgeraubt – und was nun?

Ein 14-jähriger Schüler in der Stadt O. wurde von zwei gleichaltrigen Mädchen angegriffen. Als er sich zur Herausgabe seines Handys, des Geldes und seines Fahrrades weigerte, wurde er mit Tritten und Schlägen attackiert. Drauf gab der Schüler dann doch sein Handy und sein Geld den gewalttätigen Mädchen. Wie verhält es sich in solchen und ähnlichen Fällen mit dem Versicherungsschutz?

Diebstahl und Raub gehören sicher nicht zu den schönen Themen des Alltages. Aber Versicherungsmakler und deren Kunden bewegen diese Ereignisse, besonders wenn es um die Frage des Versicherungsschutzes geht, natürlich sehr. Dies ist vor dem Hintergrund von rund 1,9 Millionen Diebstahlsdelikten oder 44.857 Raubdelikten im Jahr 2023 in Deutschland auch nicht verwunderlich. In den meisten Hausratversicherungen, die in Deutschland vermittelt wurden, gehört Raub zu den versicherten Risiken. Dazu muss die geschädigte Person Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person sein. 

Eine wichtige Frage: War es Raub oder nicht?

Schauen wir uns zunächst in den Versicherungsbedingungen bei der Oberösterreichische zu den Hausratversicherungen DaHeim Premium an, wann ein Raub vorliegt: „Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten... Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.“

Speziell wird der Fall auch geregelt, wenn eine Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft erfolgt ist. Dazu heißt es in den Bedingungen: „Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.“ 

In den aufgeführten Fällen besteht für den Versicherungsnehmer und für die weiterhin versicherten Personen Versicherungsschutz und die finanziellen Folgen des Raubes werden durch die Versicherung getragen. Keine Schadenleistungen sind zu erwarten, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden. Das ist zum Beispiel bei einfachem Diebstahl oder Trickdiebstahl der Fall.  Auch diese Regelung ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen.

Wichtig zu wissen: Raub und Versicherungsort

Viele Ereignisse, die als Raub klassifiziert werden, finden nicht im Haushalt der Versicherten statt, sondern auf der Straße oder in anderen Gebäuden. So entsteht die Frage, ob eine Hausratversicherung auch außerhalb des eigenen Haushaltes, der eigenen Wohnung, bei Raub leistet. Die Antwort findet sich in den Versicherungsbedingungen unter dem Stichwort „Versicherungsort“. 

Als „Versicherungsort“ gilt in Sachen Raub - beispielsweise auf einer Straße - der Ort, an dem die Drohung stattfand und der Raub durchgeführt wurde. Hier greift der versicherungstechnische Begriff der Außenversicherung. Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. 

Dafür gibt es zum einen die Voraussetzung, dass die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers sind und von diesem gebraucht werden. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die betroffenen Sachen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. 

Verhalten bei und nach einem Raubereignis

Ein Raubversuch oder ein Raubüberfall stellen für den oder die Betroffenen eine extreme Stresssituation dar. Deshalb sind einige Hinweise für den Ernstfall hilfreich und minimieren das Risiko möglicher Tatfolgen, wie Informationsschreiben der Polizeibehörden deutlich machen. Denn falsches Verhalten oder Auseinandersetzungen mit den Räubern können zu einer Eskalation der Situation beitragen. Deshalb gilt vor allem: Schutz des eigenen Lebens und der Gesundheit haben Vorrang vor dem Schutz des Eigentums.

Während eines Raubüberfalls sollte der Betreffende ruhig und höflich bleiben. Die Polizei empfiehlt den Täter ernst zu nehmen. Betroffene sollten keine Gegenwehr leisten. Auch sollte man den Anweisungen des Täters folgen. Agieren Sie ruhig. Vermeiden Sie hastige Bewegungen und nutzen Sie (falls vorhanden) keine Waffen. Versperren Sie nicht die Fluchtwege und prägen Sie sich die Täterbeschreibung ein.

Nach einem Raubüberfall gilt es sich zunächst um Verletzte zu kümmern., wenn es solche gibt. Dann informieren Sie bitte die Polizei unter 110. Bitten Sie mögliche Zeugen mit auf die Polizei zu warten. Bei den Informationen an die Polizei sind die fünf W-Fragen wichtig:

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wer meldet den Raub?
  • Wann ist es passiert?
  • Warten auf Rückfragen. 

Wenn der Raub durch die Polizei aufgenommen wurde, können Ihre Kunden oder Sie als Makler dann das Raubereignis der Versicherung melden. Wenn Ihre Kunden eine Hausratversicherung bei der Oberösterreichische haben, dann können Sie den Schaden hier melden. Mehr Informationen zu den Hausratversicherungen der Oberösterreichische haben wir Ihnen als Makler hier zusammengestellt. Wir versichern Wohnflächen bis 300 Quadratmetern auch bei gewerblicher Nutzung bis 50 Prozent. Zu den Besonderheiten der Hausratversicherung DaHeim gehört optional eine Grundabsicherung für Elementarschäden (bis ZÜRS 2) und attraktive Rabattmöglichkeiten zum Beispiel in Verbindung mit einer Wohngebäude-, Photovoltaik-, Glasbruch- oder Haftpflichtversicherung.