VEMA-Deckungskonzept - 25 % Courtage einkalkuliert
        
      
  
          
      
  
                
        
          
        
      
  
          
      
  
                Webcode 484: https://www.vemaeg.de/web/extranet.php/main?psId=484
Zielgruppen
Eigentümer von Fotovoltaikanlagen (privat und gewerblich) mit Standort in Deutschland.
Versichert werden Dach-, Fassaden und Bodenanlagen bis zu einem Wert von EUR 10.000.000 und einem Anlagenalter bis 15 Jahre.
 
Versicherbare Anlagen:
- Netzgekoppelte Fotovoltaikanlagen
 - Bodenanlagen
 - Agri-Anlagen
 - Fotovoltaik-Inselanlagen
 - Solarthermieanlagen
 - Balkonanlagen
 - Solardachziegel
 
Tarifmerkmale
- Mindestprämie EUR 90 netto (bis zu Versicherungssumme EUR 36.500)
 - Selbstbehalte Sach / Ertragsausfall
* Versicherungssumme bis EUR 50.000 Euro = EUR 0 / 0 Tage
* Versicherungssumme bis EUR 500.000 = EUR 250 / 0 Tag
* Versicherungssumme bis EUR 800.000 = EUR 500 / 0 Tag - Einschluss der Betreiberhaftpflicht je nach Anlagenleistung bis zu EUR 20 Millionen Deckungssumme pauschal möglich.
 - In das Deckungskonzept sind 25% Courtage einkalkuliert
 
Annahmerichtlinien
Anfragepflichtig sind:
 
- mehr als 1 Vorschaden
 - Anlagen die älter als 5 Jahre mit einem Vorschaden sind
 - Anlagen die älter als 10 Jahre sind (ohne Vorschaden, 50% Zuschlag, 500 Euro SB)
 - Bodenanlagen in ZÜRS 3 und 4 (Umzäunung und Sicherungen sind in der Anfrage anzugeben)
 - Anlagen mit einer Investitionssumme > 500.000 Euro: Risikofragebogen
 - Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko (Heu-/Strohlagerung)
 - Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko und/oder Produktion
 
Keine Zeichnung für
- Anlagen auf Gebäuden ab Bauartklasse IV und V oder auf weichen Dachungen
 - Anlagen auf nicht bewohnbaren und/oder baufälligen Gebäuden
 - Anlagen älter 10 Jahre ohne inneren Überspannungsschutz (mindestens Varistor)
 - Anlagen ab 15 Jahre
 - Windkraftanlagen
 
Soweit die Voraussetzungen nicht gegeben sind oder höhere Summen gewünscht werden, erfolgt eine individuelle Risikoprüfung.
Highlights
VEMA-Deckungskonzept
- Innere Betriebsschäden an Wechselrichtern und elektrische Bauteilen bis 3.000 Euro (Ertragsausfall bis EUR 1.000) bis Bauteile-Alter 10 Jahre, nach Erneuerung beginnt Versicherungsschutz erneut
 - Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten (gesetzliche, behördliche oder vertragliche Sicherheitsvorschriften) - maximaler Selbstbehalt in Höhe von 25%
 - Bau- und Montagedeckung bis 1 Jahr
 - Verzicht auf mehrfachen Abzug des Selbstbehalts bei mehrfachen Schäden innerhalb 72 Stunden (zum Beispiel Tierverbiss)
 - Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 12 Monate
 - Repräsentantenklausel
 - Plus-Paket beitragsfrei enthalten
 - Mietkosten für Wechselrichter
 - Alle elektronischen Bauteile der Anlage sind mitversichert, inklusive Akkumulatoren
 - Indizierung
 - kein Selbstbehalt für Anlagen bis 50.000 Euro Versicherungssumme möglich
 - Schadenbedingte Arbeiten an Dächern bis EUR 30.000
 
Klima Pro
Deckungen auf erstes Risiko bis 10% der Versicherungssumme, mindestens EUR 30.000
* Aufräumkosten
* Feuerlöschkosten
* Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
* Bewegungs- und Schutzkosten
* Luftfrachtkosten
* Bergungskosten
* Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Sachschaden bei netzgekoppelten Anlagen bis 360 Tage (EUR 2,50/kWp ganzjährig) inklusive Zukauf von Fremdstrom
 - Vorsorgeversicherung bei Anlagenerweiterung bis 50 % der Versicherungssumme, maximal EUR 200.000
 - Plus-Paket beinhaltet unter anderem
 
* GAP-Deckung
* Erdbeben/Innere Unruhen bis 50 % der Versicherungssumme maximal EUR 50.000
* De- und Remontage infolge eines Gebäudeschadens auf erstes Risiko bis EUR 30.000
* Technologiefortschritt
- Zusatzdeckung für E-Ladestation (Wallbox)
 
* Entschädigung auf erstes Risiko bis EUR 5.000,00 Euro beitragsfrei, Erhöhungen auf EUR 10.000 oder EUR 15.000 möglich
* Versichert sind alle Wallboxen und Ladestationen, welche sich auf dem Grundstück befinden
* Für die Ladestationen sind keine Auffahr-/Anprallschutzsysteme notwendig