Wenn durch Störungen kein Strom mehr aus einer Photovoltaikanlage (PV- Anlage) fließt, kann das verschiedene Folgen für Ihre betreffenden Kunden als Eigentümer haben. Aber auch Sie als Makler können – wenn die Beratung und Dokumentation zu so einem Fall nicht umfassend erfolgt ist – haftungsseitige Probleme bekommen. Zum einen können die Eigentümer der PV-Anlage keinen eigenen Strom mehr nutzen, wenn diese auf die Eigennutzung ausgelegt war. Dementsprechend wird der Selbstverbrauch oder Eigenbedarf problematisch. Das bedeutet, die Eigentümer müssen auf Strom aus dem Netz zurückgreifen, was zusätzliche und unplanmäßige Kosten verursachen kann. Es ist daher wichtig, Störungen schnell zu erkennen und zu beheben, um die Funktion der Anlage wiederherzustellen und mögliche finanzielle Verluste zu minimieren.
Störungen in der PV-Anlage schnell zu erkennen
Viele PV-Anlagen sind mit Monitoring-Systemen zum Beispiel per App ausgestattet, die in Echtzeit Informationen über die Leistung der Anlage, Module und Strings liefern. Wenn die Leistung deutlich unter dem erwarteten Wert liegt, könnte das auf eine Störung hinweisen. Deshalb empfehlen wir regelmäßig die erzeugte Strommenge im Vergleich zu den Vorjahren oder den Durchschnittswerten zu prüfen. Abweichungen im Vergleich zu früheren Tages- und Monatswerten können ein Hinweis auf Probleme sein.
Weiterhin sollten die Inhaber von PV-Anlagen eine visuelle Inspektion im Kalender vermerken. Das kann man selbst machen oder einen Solateur beauftragen, der zum Beispiel eine Dachanlage auch mit einer Drohne auf Verschmutzung, Verschattung oder Beschädigung überprüfen kann. Auch lose oder beschädigte Kabel sollten einer Überprüfung unterzogen werden. Hinweise auf eine beginnende oder vorhandene Störung der PV-Anlage können ungewöhnliche Geräusche sein, wie zum Beispiel Summen oder Knacken in der Anlage, die auf technische Probleme hinweisen könnten. Weiterhin ist auf die Wechselrichteranzeige zu achten, die den Betriebsstatus anzeigt. Wenn dort eine Fehlermeldung erscheint oder die Anzeige blinkt, ist das ein Hinweis auf eine Störung. Nicht zuletzt ist eine Temperaturkontrolle bei den Modulen sinnvoll. Wenn einzelne Module ungewöhnlich heiß werden, sollte das überprüft werden. Überhitzung kann auf Probleme hinweisen.
Finanziellen Schaden durch eine Ertragsausfallversicherung vermeiden
Nach unseren Hinweisen für eine Schadensvermeidung an PV-Anlagen möchten wir aufzeigen, wie man den finanziellen Schaden bei einer Störung in der Stromerzeugung reduzieren oder komplett vermeiden kann. Das Stichwort ist die sogenannte „Ertragsausfallversicherung“, auf die wir hier zunächst allgemein und dann am Beispiel dieser Versicherung bei der Oberösterreichische eingehen wollen. Eine Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen bietet einen wichtigen Schutz. Sie sichert die Eigentümer finanziell ab, falls die PV-Anlage aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, wie zum Beispiel bei den oben geschilderten Störungen, Schäden oder Naturkatastrophen keinen oder nur eingeschränkten Strom produziert. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer bekommt eine Entschädigung für den Ertragsausfall, sodass der finanzielle Verlust minimieren oder komplett ersetzt wird.
Der Vorteil liegt für Kunden als Inhaber einer PV-Anlage darin, dass die Investition geschützt wird und Kunden Planungssicherheit haben, auch wenn die Anlage vorübergehend nicht wie geplant arbeitet. So können sich die Inhaber besser auf den langfristigen Nutzen der Photovoltaikanlage verlassen, ohne sich Sorgen um unerwartete Ausfälle machen zu müssen. Die Ertragsausfallversicherung der Oberösterreichische Versicherung beinhaltet in der Regel den Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch einen unerwarteten Ertragsausfall einer Photovoltaikanlage entstehen. Das bedeutet, dass der Inhaber als Versicherungsnehmer im Falle von Schäden, Störungen oder anderen Ereignissen, die die Stromproduktion beeinträchtigen, eine Entschädigung erhält.
Leistungen der Ertragsausfallversicherung der Oberösterreichische*
Es ist immer gut, die genauen Vertragsdetails einer Ertragsausfallversicherung direkt zu prüfen, da die Leistungen je nach Tarif variieren können. Die Oberösterreichische leistet bei mit der Klima Pro © bei versicherten Sachschäden an der PV-Anlage für Ertragsausfall bis maximal 360 Tage bis zur wiederhergestellten Betriebsbereitschaft (AEED2023). Dazu heißt es in den aktuellen Vertragsbedingungen:
„Die Betriebsunterbrechung beginnt mit dem Zeitpunkt der Meldung des Schadens bei der Oberösterreichischen Versicherung AG oder an den Makler für die Dauer der Reparatur bis zur wiederhergestellten Betriebsbereitschaft, maximal jedoch 360 Tage. Die Beweislast für den Eingang der Schadensmeldung des Versicherungsnehmers beim Makler sowie der entsprechende Nachweis (Textform) hierfür obliegen dem Makler.“ Die Pauschale für die Ertragsausfallentschädigung beträgt 2,50 €/kWp/Tag – ganzjährig – unabhängig von der Jahreszeit. Nur wenn ein höherer Ertragsausfall nachgewiesen wird (z. B. durch Ertragsdaten der Anlage), wird dieser über die Pauschale hinaus ersetzt. Mehr Hinweise finden Sie als Makler auch in den Tarifbedingungen. Nutzen Sie den hinterlegten Link der Bedingungssuche mit dem Stichwort „Ertragsausfallversicherung“ hier.
Pflichten der Kunden mit einer Ertragsausfallversicherung bei Betriebsunterbrechung
Natürlich haben Kunden mit einer Ertragsausfallversicherung bei Betriebsunterbrechung auch einige übliche Pflichten, über die Sie als Makler informieren sollten. Dazu gehören zunächst die Vorschriften und Hinweise der Hersteller der PV-Anlagen zur Wartung und Pflege der Anlagen. Weiterhin sollten Störungen an der Anlage, die zum Ertragsausfall führen, zeitnah der Versicherung als Schaden gemeldet werden. Dazu haben wir oben bereits entsprechende Hinweise gegeben.
Wenn beispielsweise durch einen Urlaub eine Betriebsunterbrechung nicht sofort an den Versicherer gemeldet werden kann, gibt es die Möglichkeit mit geeigneten Mitteln, insbesondere mittels Datenlogger oder Auslesen des Wechselrichters den Schaden später nachzuweisen. Bei der Ertragsausfallversicherung der Oberösterreichische kann dazu folgende Regelung genutzt werden: Beim Ausfall von Anlagen bis 30 kWp kann der Schaden bis maximal 14 Tage und bei Anlagen über 30 kWp maximal 7 Tage ab Meldung des Schadens zurückliegt, so wird anstelle der erfolgten Schadensmeldung der nachgewiesene Zeitpunkt der Betriebsunterbrechung als Ausgangsbasis für die Entschädigung herangezogen*.
Fazit: Eine Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen bietet mehrere Vorteile, die Ihren betreffenden Kunden helfen, die Investition abzusichern und sorgenfreier zu sein. Dazu gehören finanzielle Sicherheit, Planungssicherheit, Schutz vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse, unter Umständen die Wertsteigerung der Investition, wenn ein Verkauf beabsichtigt ist und ein gehöriges Maß an Ruhe.
Ihre Kunden können sich entspannt zurücklehnen, weil sie wissen, dass sie im Falle eines Falles gut abgesichert sind und keine großen finanziellen Verluste befürchten müssen.
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* Für diese Blogbeitrag wurde eine allgemeinverständliche Darstellung genutzt, die die ausführlichen Regelungen der betreffenden Gesetze sowie Versicherungsbedingungen nicht ersetzt. Dementsprechend wird für die Ausführungen explizit keine Haftung übernommen.