Auch wenn Hunde die meiste Zeit friedlich und artig sind, es gibt auch Ausnahmen. Beispiel: Der Hund reißt mit seinem Schwanz in der Wohnung der Freunde eine teure Vase zu Boden. Oder eine Passantin stürzt, erschrocken vom Bellen, vom Fahrrad und bricht sich ein Bein. Alle diese Konstellationen haben eines gemeinsam: Der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt. Der Halter haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe – im schlimmsten Fall bis zum Ruin - das ist sein finanzielles Risiko. Hat er dagegen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dieses Risiko und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf.
Personen-, Sach- und Mietsachschäden und ungewollter Deckungsakt
Der Versicherungsschutz einer Hundehalterhaftpflicht umfasst in der Regel folgende Schäden:
- Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
- Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)
Auch Mietsachschäden sind häufig über die Hundehaftpflicht versichert. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel die Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen. Der Schutz einer Hundehalterhaftpflicht besteht übrigens auch darin, unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten abzuwehren.
Wer beim Versuch, zwei raufende Hunde voneinander zu trennen, gebissen wird, muss sich ein erhebliches Mitverschulden als Hundehalter anrechnen lassen. Dies zeigte ein kürzlich von Landgericht Koblenz vom 12. Juni 2023 (5 O 38/21) veröffentlichtes Urteil. Was war passiert?
Der Familienhund des Nachbarn befand sich ohne Leine in der offenen Garage. Als dieser seinen Artgenossen wahrnahm, stürmte er in nicht freundlicher Absicht auf ihn los. Beim Versuch, die beiden Hunde voneinander zu trennen, biss der Hund dem anderen Nachbarn in den Ringfinger. Dies führte zu einem Dauerschaden.
Versicherungsjournal.de kommentierte das Urteil wie folgt: "Zwar wurde vor Gericht nicht klar, welcher der beiden Hunde den Kläger gebissen hatte. Das ist nach Ansicht des Gerichts aber unerheblich. Denn allein die bloße Mitverursachung des Hundes des Beklagten beziehungsweise ein bloßes mittelbares Verursachen reiche aus, um die Voraussetzung einer Haftung ...zu erfüllen."
Hundehalterhaftpflicht - Keine Sorgen mit der Oberösterreichische
Hunde sind für viele ein wichtiger und treuer Lebensbegleiter. Sich um die Erziehung und das beste Wohlergehen für den Vierbeiner zu kümmern ist damit eine Selbstverständlichkeit. Doch auch die beste Erziehung kann manchmal nicht verhindern, dass Hunde ihrer Natur folgen und zum Beispiel Gegenstände beschädigen. Sei es auch nur, weil sie damit spielen wollten. Die Hundehalterhaftpflicht der Oberösterreichische Versicherung sichert Hundehalter gegen durch den Hund verursachte Schäden ab. Unsere Produktlösungen bieten diesen Schutz ab EUR 47,– Jahresbeitrag inklusive Steuern.
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Für unseren Blogbeitrag haben wir Texte von dieversicherer.de und von versicherungsjournal.de verwendet.