Gesetz zur Förderung der Elektromobilität
Mit dem Gesetz laut Drucksache 19/22634 wurden im vergangenen Jahr wichtige Akzente für die Förderung der E-Mobilität sowie der Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) gesetzt. So sollen insbesondere der Einbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und der barrierefreie Aus- und Umbau sowie die energetische Sanierung gefördert werden. Das Gesetz tritt zum 01.12.2021 in Kraft. Mieter und Eigentümer von Immobilien haben damit eine Rechtsanspruch auf die sogenannten Wallboxen.
Dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) zufolge kann künftig jeder Wohnungseigentümer „angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die […] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge […] dienen.“ Auch Mieter können künftig vom Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Laden dienen.
E-Mobilität wird sich stark entwickeln
In Deutschland leben insgesamt rund 58% der Menschen zur Miete, wovon knapp die Hälfte über einen eigenen PKW-Stellplatz verfügen. Da die E-Mobilität in den nächsten Jahren voraussichtlich einen weiteren Aufschwung erlebt, wird ungefähr ein Drittel der deutschen Bevölkerung von dem „Recht auf Wallbox“ profitieren können. Das Gesetz vereinfacht den Menschen also nicht nur das Laden ihrer Elektroautos, sondern trägt auch zu der Weiterentwicklung der Infrastruktur für E-Mobilität bei, welche in Zukunft noch von großer Bedeutung sein wird.
In erster Linie sollte man beim Kauf einer Ladestation auf die Sicherheit und Qualität achten, heißt es beim Elektrotechnikspezialisten Gevetec. Eine gute Wallbox zeichnet sich nach Meinung der Spezialisten nicht durch viele Funktionen aus, im Gegenteil. Deshalb ist es empfehlenswert, sich beim Kauf auf die Funktionen zu konzentrieren, die man im Alltag wirklich benötigt. Im Allgemeinen ist der Kauf einer 11-kW Wallbox mit Zugangskontrolle für Privatpersonen sinnvoll, da die Ladeleistung sehr gut ist und die Kosten durchaus zu tragen sind.
Versicherung von Wallboxen
Mit der Installation von Ladestationen oder dem entsprechenden Umbau in der Immobilie entsteht natürlich die Frage nach der Versicherung. Bei der Installation sollten die Auftraggeber auf fachgerechte Planung, Montage durch Fachfirmen, den ordnungsgemäßen Gebrauch durch einen definierten Nutzerkreis und auch notwendiger Maßnahmen für Sicherheit und Brandschutz achten.
Im Rahmen der Photovoltaikversicherung KlimaPro© gilt die fix mit dem Gebäude verbundene Wallbox (Wandladestation) für E-Auto mit Zubehör, insbesondere Ladekabel, bis zu der vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenze auf erstes Risiko mitversichert. Für die Gefahr des einfachen Diebstahls gilt abweichend eine Entschädigungsgrenze bis 1.000 Euro auf erstes Risiko als vereinbart.
Was müssen Sie als Makler tun, wenn Kunden an Sie herantreten und eine Wallbox, die in Verbindung mit einer Solaranlage betrieben wird, versichern wollen. Sie nehmen eine Änderungsantrag auf oder konvertieren den bestehenden Vertrag bei uns auf die aktuellsten Bedingungen. Gegen einen Zusatzbeitrag von 15,00 Euro p.a. gilt dann die Wallbox mit einer Versicherungssumme auf erstes Risiko bis 5.000 Euro als versichert. In der Versicherungspolice wird das Zusatzrisiko entsprechend vermerkt.
Ähnlich verhält es sich auch, wenn eine Wallbox in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Wohngebäudeversicherung ZuHaus© abgesichert werden soll. Auch dann ist dies - auf vorherige Anfrage - gegen einen Zusatzbeitrag von 15,00 Euro p.a. mit einer Versicherungssumme auf erstes Risiko bis 5.000 Euro versicherbar.