Verträge ab- bzw. ummelden
Rechtzeitig vor dem Umzug der Kunden sollte man gemeinsam prüfen, welche Verträge man für die Wohnung und das Wohnen abgeschlossen hat und welche man davon nach dem Wohnungswechsel noch benötigt. Klassische Verträge, wie Telefon- und Internetverträge, können häufig mitgenommen werden. Eine rechtzeitige Meldung beim jeweiligen Anbieter ist dabei immer zu empfehlen. Gibt es Zusatzverträge, die abgeschlossen wurden, beispielsweise für die Reinigung des Treppenhauses oder dem Winterdienst vor dem Haus? Häufig denkt man erst daran, wenn die entsprechende Rechnung dazu ins Haus flattert.
Übergabeprotokoll für die alte und neue Wohnung
Je nach Mietvertrag sind die Pflichten, die mit dem Umzug oder dem Einzug verbunden sind zu beachten. Renovierungen können anstehen. In jedem Fall sollte man eventuellen Schäden und Mängel in der alten Wohnung auf Fotos dokumentieren und in einem Übergabeprotokoll festhalten. So lassen sich unliebsame Diskussionen im Nachhinein mit dem Vermieter oder dem Nachmieter vermeiden. Bevor Ihre Kunden die Schlüssel zur alten Wohnung abgeben, sind noch sämtliche Zählerstände, die zur Wohnung gehören (Gas, Strom, Wasser) festzuhalten. Ggf. sind Dienstleistungsverträge mit Strom oder Gaslieferanten zu kündigen, wenn diese nicht über den Vermieter laufen.
Viele der gemachten Tipps gelten auch für die neuen Wohnung. Vor dem Einzug sollte mit dem Abschluss des neuen Mietvertrages auch der Zustand der Wohnung mit Fotos festgehalten werden und ein Übernahmeprotokoll (Zählerstände, Inventar, Mängel etc.) gefertigt und mit dem Vermieter gemeinsam unterschrieben werden. Die Anmeldung bei den notwendigen Grundversorgern ist dann auch selbstverständlich.
Hausratversicherung
Bei einem Wohnungswechsel kann die Hausratversicherung gekündigt werden. Wichtig dabei ist eine rechtzeitige Kündigung beim Versicherer. Will man vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, lässt man alles wie es ist. Die Versicherung gilt dann auch für den Umzug und für die neue Wohnung. Eine dritte Möglichkeit ist der Wegfall des "Versicherungsgegenstandes", d.h. beispielsweise der Umzug eines Kunden in ein Senioren- oder Pflegeheim. Beim Zusammenlegen von zwei Haushalten kann nur die "jüngere" Hausratversicherung gekündigt werden.
Geben Sie als Makler dem Versicherer ihrer umgezogenen Kunden zügig die neue Adresse und den eventuell veränderten Versicherungsbedarf bekannt. Generell macht es Sinn, wenn sich in dieser Umzugsphase Kunde und Makler absprechen, um den passenden Versicherungsschutz für den richtigen Ort gleich von Beginn an zu sichern!
Mietabrechnung und Daueraufträge
Wenn das letzte Mal die Miete und die Kosten für Strom, Gas und Wasser bezahlt wurden, sollten alle Daueraufträge für die alte Wohnung beendet werden. Es wäre sehr ärgerlich, wenn das vergessen wird und man im folgenden Monat doppelt belastet wird. In jedem Fall sollte auch beim alten Vermieter eine Miet-Endabrechnung beantragt werden. Dabei ist auf die Berechnungsgrundlage zu achten.
Stress beim Umzug vermeiden
Eine gute Planung hilft auch bei einem Umzug Stress und Ärger zu vermeiden. Viele Menschen machen sich vor einem Umzug eine Checkliste in der die wichtigsten zu klärenden Fragen aufgeführt sind. Mietvertrag kündigen, Umzugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen, Umzugsunternehmen und -kartons bestellen, ein Parkverbotsschild für ausreichend Platz auf der Straße vor dem Haus beantragen, Umzugshelfer und so weiter und so fort. Und damit die Anstrengung nicht zu viel wird gilt es auch an Verpflegung und Getränke für die Familie und die Helfer zu denken.
An-, Ab- und Ummeldung des Hauptwohnsitzes und Bekanntgabe der neuen Adresse
Ihre Kunden werden es Ihnen als Makler danken, wenn sie noch folgende Hinweise übermitteln:
Innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug muss der neue Wohnsitz angemeldet werden. In der Folge sollten die "Umzügler" allen relevanten Stellen über die Adressänderung Bescheid geben: Arbeitgeber, Krankenkasse, Kindergarten, Banken, Finanzamt, Verein etc… Nicht vergessen: Auch das KFZ muss umgemeldet werden.
Mehr Informationen zur Hausratversicherung der Oberösterreichischen Versicherung finden Sie hier.