Seit einigen Jahren verzeichnen wir auch in Deutschland einen Boom rund um die Tiny Houses. Über 100 Hersteller bieten Tiny Houses an und hoffen auf Umsatz mit zirka 70.000 Interessenten an dieser mobilen Wohnform. Aktuell gehen wir davon aus, dass jährlich zirka 500 neue Tiny Houses gebaut werden. In regionalen Tiny-House-Vereinen sind schon über 2.000 Mitglieder organisiert.
Der Transport von Tiny Houses ist keine leichte Sache*
Generell wiegen kleinere Tiny Houses etwa 1,1 bis bis zu 3,8 Tonnen. Diese Objekte haben dann meist eine Länge von drei bis fünfeinhalb Metern. Bei mittelgroßen Tiny Houses mit einer Länge kann das Gewicht zwischen 3,8 bis zu 4,7 Tonnen betragen. Ganz grob werden ungefähr 350 Kilogramm pro Quadratmeter Grundfläche angenommen. Für den Transport eines mobilen Tiny Houses werden 3,5 Tonnen als magische Gewichtsgrenze geschätzt, wobei dieses Gewicht für das eigentliche Objekt und den fahrbaren Untersatz gerechnet wird. Und das hat für den Transport laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Bedeutung. Wie sehen die Regelungen der StVO aus?
Die StVO besagt in §22, 2, das Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein dürfen. Grundsätzlich kann eine Straßenverkehrsbehörde gemäß §46,1 (5) auch eine Ausnahmegenehmigung für die Maße erteilen. Weiterhin ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) von Bedeutung. In §42,1 (2) wird geregelt, dass PKWs, Transporter und Geländefahrzeuge generell nur einen Anhänger mit maximal 3.500 kg ziehen dürfen. Nur LKWs mit durchgehender Bremsanlage dürfen schwerere Anhänger ziehen.
Obwohl ein Tiny House viel kleiner ist als ein normales Haus, kann es zu groß für einen einfachen Transport über die Straße sein. In diesem Fall muss eine Spedition beauftragt werden, die einen Tieflader bereitstellt, der groß genug ist, um das Tiny House auf seiner Ladefläche zu transportieren.
Das gilt es bei der Überführung von Tiny Houses zu beachten
Neben den bereits benannten Reglungen der StVO und der StVZO gibt es einige versicherungstechnische Themen zu beachten, wenn es um den Transport von Tiny Houses oder Dauercampern geht. Im Wesentlichen wird man auf zwei Varianten zurückgreifen können.
(A) Hat das Tiny House oder eine Dauercamper einen fahrbaren Untersatz beispielsweise durch eine eigene Achse mit Rädern, dann kann eine Straßenzulassung über ein Kurzkennzeichen erfolgen, welche die Voraussetzung für einen Transport wird. Das Kurzzeitkennzeichen kann bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Antragstellers oder alternativ auch bei der Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs beantragt werden. Dafür ist vorab eine Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis für den KFZ-Versicherungsschutz notwendig.
(B) Beim Transport über einen Anhänger oder Tieflader muss dieser natürlich eine KFZ-Haftpflichtversicherung als Transportmittel haben. Dieses Thema ist rechtzeitig vor dem Transport zu klären. Wir empfehlen außerdem, dass dazu auch Rücksprache mit einem spezialisierten Versicherungsmakler genommen wird, der in Sachen Transportversicherungen kompetent ist. Er kann dann entscheiden, ob für den Transporteur auch eine Verkehrshaftungsversicherung oder weitere Versicherungen notwendig sind.
Für die Beschädigung des Tiny Houses oder eines Dauercampers während des Transportes brauchen die betreffenden Kunden auch eine Transportversicherung oder eine sogenannte „Überführungs-Kaskoversicherung“. Diese Versicherungen leisten für alle genannten Transportvarianten von Transport auf der eigenen Achse bis zum Transport auf einem Tieflader. Beachten Sie dabei die zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes während des Transportes (meist nur 7 Tage).
Spezialthema: Versicherungen von Dauercampern von und zum Winterlager*
Auch der Transport von Dauercampern ist ähnlich wie bei Tiny Houses nicht ganz einfach. Für Dauercamper bietet die Oberösterreichische im Zuge der vorübergehenden Unterbringung des versicherten Objektes während der Wintermonate, längstens für 6 Monate, die jeweilige Risikoadresse des Winterquartiers/Winterstellplatzes innerhalb Deutschlands als Versicherungsort.
Während der vorübergehenden Unterbringung im Winterquartier/Winterstellplatz gilt das im Versicherungsschein bezeichnete Objekt ebenso wie der gesamte Hausrat des im Versicherungsschein bezeichneten Objektes als versichert. Wenn Sie diese Regelungen noch einmal nachlesen möchten, dann können Sie dies über die Bedingungssuche hier unter dem Dokument DC8020.1 und DC8020.2 gerne tun.
Wichtige Klarstellung für Sie als Makler
Die Oberösterreichische versichert das Bewegungsrisiko generell nicht. Das gilt sowohl für Tiny Houses als auch für Dauercamper vom und zum Winterquartier/ Winterstellplatz. Nutzen Sie für dieses Risiko die benannten Spezialversicherung Transportversicherung oder „Überführungs-Kaskoversicherung“ von Anbietern Ihrer Wahl. Mehr Informationen zu Versicherung von Tiny Houses sowie des Hausrates in diesen Objekten finden Sie als Makler hier.
Weitere Informationen für eine Implementierung eines Online-Links für Ihre Kunden, mit dem diese Tiny House-Versicherungen über Ihre Makler-Homepage abschließen können, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
* Für diese Blogbeitrag wurde eine allgemeinverständliche Darstellung genutzt, die die ausführlichen Regelungen der betreffenden Gesetze sowie Versicherungsbedingungen nicht ersetzt. Dementsprechend wird für die Ausführungen explizit keine Haftung übernommen.