Bis zum 19. Juni 2025 müssen Halter der Freizeitfahrzeuge und -übernachtungen eine Prüfung der Flüssiggasanlage vorweisen können, die dann alle zwei Jahre wiederholt werden muss. Diese Prüfpflicht nach Paragraf 60 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt bereits seit Juni 2024, tritt aber jetzt nach einer Übergangsfrist in Kraft. Von der Prüfpflicht der sogenannten „G607-Prüfungen“ sind alle Freizeitfahrzeuge betroffen, die Flüssiggaseinrichtungen zum Heizen, Kühlen und Kochen nutzen. Wer noch keine Gasprüfung für sein Wohnmobil, seinen Wohnanhänger oder seinen Dauercamper hat, sollte sich rechtzeitig einen Prüftermin - zum Beispiel bei der DEKRA - verschaffen.
Defekte Gasanlage als Ursache für eine Explosion
Erst im Oktober 2024 kam es auf einem Campingplatz in Munster (Landkreis Heidekreis) zu einer folgenschweren Explosion. Nach Angaben der Polizei war in einem Mobilheim Gas ausgetreten. Dies führte zu einer Explosion und dem Brand des Wohnmobils, in dessen Folge auch ein benachbartes Wohnmobil und ein Gartenhaus in Brand gerieten. Die beiden Bewohner des Mobilheims kamen dabei ums Leben. Brandermittler des Zentralen Kriminaldienstes schätzten den entstandenen Sachschaden auf rund EUR 150.000,–.
Die verpflichtende Prüfbescheinigung für Gasanlagen soll dazu beitragen, dass die Sicherheit der Gasanlage gewährleistet ist. Es wird bestätigt, dass die Anlage ordnungsgemäß installiert und gewartet wurde und das kein Lecks oder andere Gefahren bestehen. Informieren Sie Ihre Besitzer eines Wohnmobils zu den rechtlichen Konsequenzen und Gefahren für das Leben. Ein fahrlässiger Umgang mit einer schadhaften Gasanlage kann auch den Versicherungsschutz Ihrer Kunden gefährden.
Campingplätze weisen bei fehlender Gasprüfbescheinigung ab
Bereits in der Vergangenheit haben Campingplätze Wohnmobile und Dauercamper abgewiesen, die keine Prüfbescheinigung für die Gasanlage vorweisen konnten. Eine regelmäßige Gasprüfung stellt außerdem sicher, dass die Gasanlage effizient und zuverlässig funktioniert. Dies ist wichtig für die Nutzung der Kochgeräte, Heizungen und Kühlschränke im Wohnmobil.
Wenn Ihre Kunden als Besitzer eines Wohnmobils den Verkauf oder die Vermietung des Objektes planen, wird die gültige Prüfbescheinigung potentiellen Käufern und Mietern Vertrauen geben, dass das Wohnmobil gut gewartet ist. Das steigert den Wert und erleichtert den Kauf- oder Vermietungsprozess. Deshalb sollten Ihre Kunden mit einem Wohnmobil oder Dauercamper die Gasprüfung durch anerkannte Sachkundige nutzen. Das sind unabhängige Prüfer oder Prüforganisationen. Die Prüfung dauert in der Regel zwischen 20 bis 45 Minuten und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung zu absolvieren. Inhalt der Prüfung, die zwischen EUR 40,– bis EUR 80,– kostet, sind eine Sicht-, Funktions- und Dichtheitsprüfung.
Optimale Versicherungen von Dauercampern über die Oberösterreichische*
Seit vielen Jahren ist die Oberösterreichische ein zuverlässiger Versicherer für Dauercamper. Die umfassende Produktlösung DauerCamper sichert den Dauercamper und Ihre Kunden gegen zahlreiche Risiken ab, so dass Ihre betreffenden Kunden das „Versichat-Gefühl“ auch auf dem Campingplatz genießen können. Die Kompaktversicherung DauerCamper verbindet die Versicherungen des Wohnobjektes und eine Inhaltsversicherung. Es wird außerdem eine Haftpflichtversicherung für Haus & Grund bis EUR 10.000.000 optional eingebunden. Unterversicherungsschutz ist bis zur Höchstentschädigungsgrenze garantiert, wenn die Berechnungsrichtlinien eingehalten wurden und eine sachgerechte Wertermittlung erfolgte.
Elementargefahren und der Versicherungsschutz im Winterquartier sind mitversichert. Optional können Ihre Kunden auch Photovoltaikanlagen am Objekt sowie Fahrraddiebstahl außerhalb des Objektes mitversichern. Außerdem bieten wir die Möglichkeit eines Onlineabschlusses an, wenn Kunden diesen Versicherungsschutz selbst abschließen wollen.
Dazu können Sie als Makler auf Ihrer Homepage einen entsprechenden Sofortabschluss-Link installieren. Mehr dazu finden sie auf unserer Infoseite zum Onlineabschluss.
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