Erneuerbare Energien

Photovoltaikanlage - besser separat versichert

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, Photovoltaik auf dem eigenen Dach zu versichern. Über einige Wohngebäudeversicherungen oder eine separate Photovoltaikversicherung. Mit diesem Blogbeitrag wollen wir Maklern und Kunden eine Orientierung geben.

Ein Einschluss der Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung ist bei vielen Anbietern möglich und die Bandbreite des Versicherungsschutzes ist sehr breit.

 

Versicherung der Photovoltaikanlage über eine Wohngebäudeversicherung

Diese Form des Versicherungsschutzes für die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist meist nur über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung möglich. Ohne diesen Zusatzbaustein wären die Stromerzeuger nicht geschützt. Der Versicherungsschutz bestehender Wohngebäudeversicherungen deckt in der Regel die PV-Anlage nicht umfassend ab. Wer den Schutz seiner PV-Anlage in die Wohngebäudeversicherung integriert, kann einen Vorteil haben: Bei einem Schaden, der sowohl das Haus als auch die PV-Anlage betrifft, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand.

Für Makler und Kunden gilt es bei dieser Art der Versicherung auf folgende Versicherungsdetails besonders zu achten:

Leistet dann die Versicherung auch für Schäden durch Einbruchdiebstahl, Tierbisse oder Bedienungsfehler? Sind auch Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler mitversichert? Deckt die bestehende Privathafthaftpflichtversicherung auch finanzielle Folgen durch verursachte Schäden der PV-Anlage beispielsweise nach einem Sturm ab?

Für Schäden, die durch eine Photovoltaik-Anlage an Dritten entstehen könnten, sogenannte Fremdschäden, sollten die PV- Anlage - wenn möglich - in die Haftpflichtversicherung der Betreiber oder Besitzer aufgenommen werden. Ein typisches Schadenbeispiel dafür ist es, wenn ein Solarmodul vom Dach rutscht und dabei einen Passanten oder Nachbarn verletzt.

 

Versicherung der Photovoltaikanlage über eine separate Photovoltaikversicherung

Grundsätzlich ist ein eigenständiger Vertrag über eine spezielle Photovoltaikversicherung ratsamer. Denn Wohngebäudeversicherung decken meist nur allgemeinen Gefahren ab, wie oben beschrieben wurde. Eine eigenständige Photovoltaikversicherung sieht - wie beim Produkt Klima Pro© des Spezialisten Oberösterreichische Versicherung - Allgefahrendeckung vor.

Zu den über eine Wohngebäudeversicherung hinausgehenden Leistungen für den Schutz der PV-Anlage gehören innere Betriebsschäden, die nicht durch äußere Einflüsse allgemeiner Gefahren zustande kommen, inklusive eins damit möglichweise einhergehenden Ertragsausfalls.

Weitere Zusatzleistungen der separaten PV-Versicherung sind eine GAP-Deckung (die im Falle eines Totalschadens die Restschuld einer Finanzierung ablöst), der Schutz vor finanziellen Folgen von Tierbissen, die Mitversicherung des sogenannten Technologiefortschritt (Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar), von Bedienfehlern oder Ungeschicklichkeit oder der Vorsatz Dritter. Auch Konstruktions- oder Materialfehler und Risiken während einer Montage sind über eine separate Photovoltaikversicherung mit abgesichert.

Nicht zu unterschätzen ist noch ein Vorteil: Sollte es zu einem Schaden an der PV-Anlage kommen wird die Wohngebäudeversicherung nicht schadenbelastet, da der eigenständige PV-Vertrag greift. Das schützt den Kunden vor möglichen Sanierungsfolgen oder Kündigungen für die Wohngebäudeversicherung.

 

Fazit zu den Vorteile der separaten Photovoltaikversicherung

Durch besondere Bedingungen, Vereinbarungen oder Klauseln wird der Versicherungsschutz der separaten Photovoltaikversicherung auf die speziellen Anforderungen einer Photovoltaikanlage angepasst. Photovoltaik-Versicherungen beinhalten eine Allgefahrendeckung. Das heißt, dass alles versichert ist, sofern es nicht ausgeschlossen ist. Der Solaranlagen-Versicherungsschutz ist umfangreicher als bei einer Wohngebäudeversicherung, denn sie beinhaltet Versicherungsschutz gegen Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) durch Bedienungsfehler, Überspannung oder Kurzschluss, Brand, Wasser, Vorsatz Dritter, Konstruktions- oder Materialfehler, Naturereignisse wie zum Beispiel Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost oder Marderbiss, eventuell auch den Diebstahl der Solarmodule. 

 

Einbezogene Quellen:

www.dieversicherer.de/versicherer/

www.solaranlagen-portal.de

makler.keinesorgen.de/produkte/