Nach Untersuchungen eines international tätigen Immobilienmaklers soll das Häuschen im Grünen nicht allzu weit von der Stadtwohnung entfernt sein. Für fast die Hälfte der Interessierten soll das Wochenend- oder Ferienhaus im Umkreis von 20 Kilometern vom Hauptwohnsitz sein. So kann man vor dem Relaxwochenende auch schnell noch den Rasen mähen oder sich um das selbst angebaute Gemüse oder Obst kümmern.
Der attraktive Weg über den Kleingartenverein
Besonders für junge Menschen mit kleinem Einkommen ist der Wunsch vom Häuschen im Grünen über eine Mitgliedschaft in einem der 15.000 deutschen Kleingartenvereine (KGV) erreichbar. Die Grundstücke in diesen Vereinen sind im Schnitt nur 370 Quadratmeter groß. Auch die Größe des Wochenendhauses oder der Datsche über den Verein bleibt mit maximal 24 Quadratmeter überschaubar. Aber das genügt vielen jungen Menschen zum Start völlig.
Der große Vorteil im KGV ist, dass diese gemeinnützig sind. Die Gartenparzellen sind nicht besonders teuer. Sie werden nicht verkauft und auch nicht vermietet, sondern verpachtet. Die Höhe des Pachtzinses hängt von der Quadratmeterzahl und der Lage ab und wird von den zuständigen Behörden festgelegt.
Dazu lohnt sich auch ein Blick in das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Darin ist auch festgelegt, dass die Pacht für den Schrebergarten maximal viermal so hoch sein darf wie die Pacht, die für erwerbsmäßige Flächen im Obst- und Gemüseanbau fällig wird. Viele junge Familien bevorzugen deshalb das Wochenendhäuschen im KGV, weil hier durch den Generationenwechsel ältere Mitglieder ihre Parzellen aufgeben und so die Chance für eine Parzelle besteht.
Zur Pacht kommen dann aber auch noch Kosten für Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, Versicherungen, Müllentsorgung, Wasser und Strom. Sie liegen nach Befragungen aus 2020 unter regionalen Kleingarten-Verbänden im Schnitt bei 45 Cent pro Quadratmeter und Jahr. Bei einem 400 Quadratmeter großen Garten macht das dann durchschnittlich 180 Euro im Jahr.
Die Wochenendimmobilie zum Kauf oder Eigenbau
Der Weg zur Wochenendimmobilie über einen Kauf oder Eigenbau braucht die Recherche zu den Bebauungspläne der jeweiligen Gemeinden. Darf das Grundstück überhaupt bebaut werden? In Naturschutz- oder Hochwasserschutzgebieten gibt es mitunter totales Bauverbot. Bei kleinen Neubauten werden je nach Region auch bis zu 60 Quadratmetern Wohnfläche toleriert.
Ist das Grundstück noch nicht erschlossen, sind relativ hohe Kosten für Zufahrtswege, Elektro- und Wasseranschluss einzuplanen, die schon für kleinere Bungalows bis zu 15.000 Euro betragen können. Nicht zu unterschätzen sind auch die Kosten für einen kommunalen Wasseranschluss sowie Strom und Gas.
Zusammengenommen – von der Erschließung des Grundstücks, über Bau und Ausstattung des kleinen Wochenendhauses im Grünen - kostet am Stadtrand rund 80.000 Euro aufwärts, bei aktuell ständig steigenden Preisen. Deshalb orientieren sich viele junge Menschen auch auf Tiny Houses. Das Interesse an den 15 bis 50 Quadratmeter „großen“ Domizilen ist riesig.
Gleichzeitig spielt das Umweltbewusstsein eine immer größere Rolle. Weniger Platz bedeute auch weniger Energieverbrauch – und so geben sich viele Kunden mit 50 Quadratmetern zufrieden, auch wenn es nach wie vor viele Tiny-House-Nutzer mit dem klassischen Modell von 15 bis 20 Quadratmetern auf dem Anhänger gibt.
Optimaler Schutz für Wochenend- und Minihäuser
Klein, funktional, nachhaltig. Die kleinen Häuser im Grünen sind voll im Trend. Gerade in Zeiten von knappem Platzangebot und teuren Baugründen bietet das Leben auf kleinerer Wohnfläche eine willkommene Alternative. Doch auch ein kleines Zuhause ist den gleichen Risiken ausgesetzt wie ein großes.
Keine Sorgen, mit der kombinierten Wohnobjekt- und Hausratversicherung sind Wochenendhaus oder Tiny House und der darin befindliche Hausrat gegen die häufigsten Gefahren des Alltags gut versicherbar. Voraussetzung für den Abschluss unserer Versicherung ist ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland oder Österreich. Der Standort des Häuschens im Grünen muss sich in Deutschland befinden.
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In unserem Blogbeitrag wurde auf Informationen in Artikel von welt.de, wohnglueck.de und dem BKLeingG Bezug genommen.