Hund

Wenn der Hund beisst

Für viele Menschen ist der Hund ein treuer Begleiter und Freund. Aber nicht immer geht der Kontakt mit anderen Hunden oder Menschen konfliktfrei aus. Das liegt in der Natur des Hundes.

Was ist zu tun, wenn der Hund einen Menschen gebissen hat?

Zunächst sollte die Polizei eingeschaltet werden, damit der Vorfall aktenkundig wird und Ermittlungen zum Geschehen eingeleitet werden können.  Selbstverständlich sollte man sich sofort um den gebissenen Menschen kümmern und bei Bedarf einen Arzt rufen. Der Arzt kann dann nicht nur die Wunde versorgen und auch den notwendigen Impfschutz für den Geschädigten überprüfen.

 

Rechtsanwalt einschalten oder nicht?

Bei leichteren Verletzungen kann man auch ohne Anwalt die Ansprüche beim Hundehalter bzw. seiner Haftpflichtversicherung anmelden. Die Versicherung wird dann dem Geschädigten die notwendigen Unterlagen zur Schadenregulierung zukommen lassen. Fragen Kunden nach einer erheblichen Verletzung durch einen Hund ihren Makler des Vertrauens um Rat, dann kann die Empfehlung eines  Rechtsanwaltes sinnvoll sein.

Hat der Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung, dann sollte man  diese vor Beauftragung des Rechtsanwaltes informieren. Dann wird geklärt, inwieweit die Rechtsschutzversicherung für die entstehenden Kosten aufkommt. Kommt der Hundehalter oder die Hundehalterin nicht für den entstandenen Schaden auf und kann kein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen werden, dann kann der Weg zum Gericht und zur Durchsetzung der berechtigten Ansprüche unvermeidlich sein.

 

Als Hundehalter richtig versichern

Als Halter von ein oder mehreren Hunden sollte man sich immer gewahr sein, dass auch der friedlichste Hund einmal "von der Leine" gehen kann und zum Verursacher eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden werden kann. Sparen einer "Hundeversicherung" ist der falsche Weg. Denn es geht auch preiswert, wie die Hundehalterhaftpflichtversicherungen der Oberösterreichischen zeigen. Bereits ab einem Beitrag ab 40,50 EUR (Jahresbeitrag inklusive Steuer) ist ein Schutz vor den finanziellen Folgen eines Hundebisses für eine Versicherungssummen ab 5 Millionen EUR möglich.

Mehr Informationen zu Hundehaftpflichtversicherungen können Sie hier erhalten.