Schauen wir zunächst auf den Wohnungsmarkt in Deutschland. Das statistische Bundesamt geht davon aus, dass es in Deutschland zirka 40,54 Millionen Haushalte (2022) gibt. Über 53 Prozent der Wohnungen davon werden vermietet. Die Mietwohnungen werden zu zirka 66 Prozent von privaten Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. 12 Prozent der Mietwohnungen gehören wiederum Wohnungsgenossenschaften, Kommunen, dem Bund oder den Ländern.
Besonderheiten bei vermieteten Wohnungen mit Mobiliar
Eine vermietete Wohnung mit Mobiliar wird als möblierte Wohnung bezeichnet. Der Vermieter kann für die Möblierung einen Zuschlag zur Miete verlangen, den sogenannten Möblierungszuschlag. Dieser Zuschlag muss im Mietvertrag klar geregelt sein, entweder als separater Betrag oder als Teil der Gesamtmiete. Bei möblierten Wohnungen können kürzere Kündigungsfristen als bei unmöblierten Wohnungen gelten, insbesondere wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt.
Die Entscheidung zur Vermietung einer möblierten Wohnung kann auch durch weitere Motive des Eigentümers geprägt sein. So können die Vermieter Kosten für die Möblierung, Reparaturen und Instandhaltung steuerlich geltend machen. Auch das Thema Mietpreisbremse kann eine Rolle spielen. Diese gilt auch für möblierte Wohnungen, jedoch kann ein Möblierungszuschlag die erlaubte Miethöhe übersteigen.
Grundsätzlich gilt: Möblierte Wohnungen können oft schneller vermietet werden, da sie für Mieter attraktiver sind, wenn nur kurzfristig eine Wohnung gesucht wird. Die durchschnittlichen Angebots-Mieten für möblierte Wohnungen liegen laut einer Berechnung des Berliner Mietervereins mittlerweile um 60 % höher als die Mieten bei vergleichbaren Wohnungen ohne Möblierung.
Versicherung des Mobiliars des Vermieters in der vermieteten Immobilie
Vielfach gehen Mieter und auch Makler als Vermittler von Versicherungen davon aus, dass das vom Vermieter gestellte Mobiliar beispielsweise in einer Mietwohnung allein durch den Mieter zu versichern sei. Dem ist, wie wir hier zeigen werden, nicht so. Auch der Vermieter kann seine Möbel in der vermieteten Wohnung selbst versichern. Dies gilt in unserem Beispiel für die private Vermietung. Die Oberösterreichische Versicherung bietet dafür als Nischenprodukt eine Vermieter-Hausratversicherung an, die dem Eigentümer und Vermieter den gewünschten finanziellen Schutz für seine Möbel von der Einbauküche bis zu einer vollen Möblierung anbietet.
Schauen wir dazu einmal in die entsprechenden Zusatzbedingungen zu den Hausratversicherungen der Oberösterreichische mit der Bezeichnung HR8010.19: Darin heißt es: „In Abweichung zu den je nach Produktvariante zugrunde liegenden Vertragsgrundlagen...ist ausschließlich der im Eigentum des Versicherungsnehmers befindliche Hausrat... versichert.“* Das bedeutet, dass der Eigentümer der vermieteten Wohnung die von ihm eingebrachte Einbauküche, Möbel oder technische Geräte durch die Vermieter-Hausratversicherung versichern kann, ob dies der Mieter erledigt oder nicht. Denn gerade die „Kontrolle“, ob ein Mieter eine Hausratversicherung hat oder nicht, fällt vielen Vermietern schwer und ist oft unmöglich.
Grundlegende Risiken für den Hausrat des Vermieters in der vermieteten Immobilie sind über die Vermieter-Hausratversicherung versicherbar. Bei der Vermieter-Hausratversicherung ist allerdings zu beachten, dass Wertsachen oder Bargeld des Wohnungseigentümers in der vermieteten Wohnung nicht mitversichert sind, was aber in der Praxis sicher auch kaum eine Rolle spielen wird.* Zu Wertsachen gehören auch Sparbücher, Schmucksachen, Briefmarken, Kunstgegenstände (!) und Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, die der Vermieter in der Regel aber nicht einem Mieter überlässt. Im Bezug auf Kunstgegenstände oder Gemälde des Wohnungseigentümers in der vermieteten Wohnung gilt es also als Makler genau zu prüfen, was versicherbar ist oder nicht.
Hausratversicherung für Zweit- und Nebenwohnungen sowie Pendlerwohnungen
Die Oberösterreichische ist seit Jahren für zahlreiche Nischenprodukte im deutschen Versicherungsmarkt wie die Versicherung von Photovoltaikanlagen oder Glas bekannt. Dazu kommen auch Deckungskonzepten für Hausratversicherungen für besondere Wohnformen. Wir versichern auch den Hausrat von nicht ständig bewohnten Ferienwohnungen oder -häusern, in Nebenwohnsitzen oder Zweit- oder Pendlerwohnungen. Dafür ist die beschriebene Vermieterhausratversicherung eine optimale Absicherung. Interessant für Sie als Makler: Auch in diesen Fällen muss der Hauptvertrag nicht bei der Oberösterreichischen versichert sein.
Wenn Sie als Makler Interesse an der Vermittlung einer Vermieter-Hausratversicherung haben, dann kommen Sie bitte direkt auf unseren Maklerservice in Regensburg unter der Rufnummer +49.941.280788.0 zu oder schreiben Sie uns eine Mail an post@ooev.at . Wir berechnen Ihnen dann gerne ein persönliches Angebot, welches in einem Angebotsrechner eher schwer zu finden ist. Mehr Informationen zur uns können Sie auch über unsere Makler-Webseite https://makler.versichat.de erhalten.
* Für diese Blogbeitrag wurde eine allgemeinverständliche Darstellung genutzt, die die ausführlichen Regelungen der betreffenden Gesetze sowie Versicherungsbedingungen nicht ersetzt. Dementsprechend wird für die Ausführungen explizit keine Haftung übernommen.