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Haftung bei Herbststürmen

Das ganze Jahr haben uns in verschiedenen Regionen Stürme begleitet. In Anbetracht der zu erwartenden Herbststürme gilt es auch auf einen wichtigen juristischen Aspekt zu achten.

Haftungspflichten für Grundstückseigentümer

Grundstücksbesitzer müssen eigene Bäume und auch Gebäude auf die Sturmsicherheit überprüfen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zeigt mögliche Risiken.

Stürzen Teile eines Gebäudes durch falsche Bauweise oder fehlende Instandhaltung herab, haftet der Grundstücksbesitzer für entstandene Schäden – und kann hierbei auch durch Versicherungen in Regress genommen werden, wie die Leipziger Online-Plattform Versicherungsbote.de zitiert.

Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (Az. 4 U 97/16) wird deutlich, dass die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Grundstücksbesitzers hoch sind. Drohen
von herabfallenden Gebäudeteilen doch „erhebliche Gefahren“ für die Gesundheit und das Eigentum Unbeteiligter.

Nur ein fehlerfrei errichtetes und mit Sorgfalt gewartetes Gebäude entlässt den Besitzer folglich aus der Haftungspflicht. Das musste auch die evangelische Kirche in Stuttgart durch einen verlorenen Streit vor Gericht erfahren.

 

Herabfallende Ziegel führten vor Gericht

Ursache des Gerichtsstreits waren Folgen eines schweren Sturms. Am 31.3. 2015 wurde, auf einer Straße vor einem Kirchengebäude der Stadt ein Auto geparkt. Weil an diesem Tag Windgeschwindigkeiten bis 100 km/h (10 Beaufort) herrschten, war das Kirchturmdach in 35 Metern Höhe dem Sturm nicht gewachsen. Etwa 60 Ziegel lösten sich, von denen einige auf das Auto stürzten. Ein Schaden von 6.666,54 Euro entstand. Dieser wurde dem Fahrer in der Folge zunächst durch dessen Kfz-Versicherung ersetzt.

Der Versicherer jedoch sah nun die Kirche in der Pflicht. Sei es doch Aufgabe der Kirche gewesen, die Sicherheit des Kirchengebäudes zu überwachen und auch Maßnahmen zu treffen, dass sich bei Sturm keine Teile vom Dach oder anderen Gebäudeteilen lösen. Demnach sollte nun die Kirche für den Schaden in Regress genommen werden. Die Kirche freilich verweigerte die Zahlung und sah sich als Opfer eines außergewöhnlichen Naturereignisses.

Wie die Auseinandersetzung zu dem Fall weitergingen, können Sie hier lesen. Lassen Sie uns aber für Sie als Makler das Thema Versicherung von Gebäuden gegen Sturm betrachten.

 

Versicherung gegen Sturm und Hagel oft unzureichend

Als Überbleibsel der früheren Feuerpflichtversicherung gibt es nach wie vor viele Wohngebäude, die nicht gegen die finanziellen Folgen von Sturm und Hagel versichert sind. Auch der Schutz vor Leitungswasserschäden genügt oft nicht. Deshalb sollten Makler den Rundumschutz für Gebäude ihrer Kunden prüfen und - wenn notwendig - auch anpassen.

Mit der Gebäudeversicherung der Oberösterreichischen Versicherung haben Sie die Gebäude Ihrer Kunden in den besten Händen, wenn es um Sturm, Brand, Blitzschlag, Hagel oder Leitungswasser geht.

Auch die angebotenen Basispakte für Elementarschutz können für Kunden interessant sein, die bisher gar keinen Versicherungsschutz gegen Folgen von Schäden aus Elementarereignissen haben. Alle Informationen zu den Angebotenen Wohngebäudeversicherungen ZuHaus© und ZuHaus© Premium haben wir Ihnen hier zusammengestellt.