Erneuerbare Energien

Erzeugung von eigenem Solarstrom auf dem Balkon

Die Strompreise sind nach wie vor hoch. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen deshalb selbst Strom auf dem Balkon oder der Terrasse erzeugen. Wir erklären, mit welchen Methoden sich Strom zu Hause produzieren lässt, welchen Vorgaben zu beachten sind und wie diese Anlagen versichert werden können.

Wenn Kunden einen Balkon oder eine Terrasse in Richtung Süden und Südwest haben, dann eignet sich eine Mini- oder Mikro-Photovoltaikanlage, häufig als „Balkonkraftwerk“ bezeichnet, für die Erzeugung von eigenem Strom. Eine Standardanlage zwischen 400 bis 600 Watt Leistung kann bei guten Bedingungen bis zu 20 Prozent des Strombedarfs eines Haushalts von zwei Personen decken. Eine solche Anlage kann nach fünf bis acht Jahren die Aufwendungen wieder ins Verdienen bringen. Das ist attraktiv und macht es sinnvoll, sich mit den Regelungen zur Installation und zum Betreiben der Anlage etwas intensiver zu befassen. Vorab ist festzustellen, dass der Gesetzgeber die Nutzung dieser Mini-Solaranlagen vereinfacht und weniger bürokratisch gestaltet hat.

Vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister

Verschiedene Online-Portale, Zeitschriften oder Verbraucherzentralen listen die Vereinfachungen auf, auf die wir uns hier beziehen. Mit dem am 16. Mai 2024 in Kraft getretenen „Solarpaket I“ hat die Bundesregierung Verbesserungen und Vereinfachungen vorgenommen, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ergänzen. Grundsätzlich darf sich jede Privatperson und jedes Unternehmen eine Solarstrom- oder Photovoltaik-Anlage anschaffen. Im Einzelfall hängt das aber von den konkreten Wohnverhältnissen ab. Kunden, denen ein Ein- oder Zweifamilienhaus gehört, können diese Entscheidung in der Regel allein treffen. Wohnen Kunden in einer Eigentums- oder Mietwohnung müssen die (Mit-)Eigentümer beziehungsweise die Vermieter zustimmen. Auch der Denkmalschutz kann eine Hürde auf dem Weg zur eigenen PV-Anlage sein, macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam.

Die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt nun komplett. Damit wird der Anmeldeprozess schon einmal deutlich schlanker. Die Anlage muss aber im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dafür gibt es ein vereinfachtes Online-Anmelde-Verfahren. Hier sind fünf Angaben vorzunehmen. Dazu gehören Leistung des Moduls, Leistung des Wechselrichters, Standort, das Datum zum Betrieb sowie die Stromzählernummer.

Wichtig zu wissen: Montage des Minikraftwerks und der Zählertausch

Wenn die notwendige Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters vorliegt, kann man das Minikraftwerk, meist als Stecker-Solargerät, einfach am Balkon oder auf der Terrasse auf verschattungsfreien Flächen installieren. Diese stromerzeugenden Geräte zum Anschließen und Loslegen ("Plug-and-Play") können Kunden ohne großen Planungs- und Installations-aufwand kaufen und nutzen. Steckersolar-Geräte werden jetzt als eigene Anlagenkategorie vom Gesetzgeber geführt. Dazu zählen Geräte bis 800 Watt. Bei der Aufstellung und Montage sind die Verbraucherhinweise auf den Verpackungen unbedingt zu beachten.

 

Im Gegensatz dazu müssen Kunden bei Solaranlagen, die an oder auf Gebäuden installiert werden, zusätzliche technische und rechtliche Vorgaben einhalten. Diese Anlagen müssen immer von einem Fachbetrieb installiert werden. Der Anschluss an das Stromnetz muss ebenfalls von einem vom Energieversorger konzessionierten Elektrofachbetrieb erledigt werden, heißt der Tipp der Verbraucherzentrale NRW. Ein Tausch des Elektrozählers muss vor der Inbetriebnahme des Mini-Kraftwerks nicht mehr abgewartet werden. Das soll gelten, wenn noch ein analoger Zähler verbaut ist, der rückwärts laufen könnte. Diese vorübergehende Duldung ermöglicht das unmittelbare Einstecken des Gerätes nach der Installation unabhängig davon, welcher Stromzähler verbaut ist. Nur der Netzbetreiber entscheidet dann, ob und wann ein Tausch des Zählers stattfinden soll, für den dieser dann aber keine Rechnung stellen soll.

Wichtige Hinweise zu weiteren Informationen und zur Versicherung der Mini-Solaranlagen

Umfassendere Informationen zum Thema Balkonkraftwerke finden Sie im Internet bei den regionalen Verbraucherzentralen unter den Stichworten neue Gesetze und Normen für Steckersolar. Mini-Solaranlagen sollten trotz der meist niedrigen Anschaffungskosten richtig versichert werden. Die Oberösterreichische verfügt mit ihren Mitarbeitern in Deutschland über das besondere Knowhow in dieser Sparte. Seit über einem Jahrzehnt bieten wir Ihren Kunden maßgeschneiderte Lösungen zur Versicherung der Photovoltaikanlagen gegen die finanziellen Folgen von Brand, Sturm, Hagel und weitere Schäden an. Auch Anlagen-Erweiterungen, Schäden durch Explosion oder Schäden durch Überspannung durch direkten Blitzeinschlag sind können mit dem Produkt Klima Pro© und dem ergänzenden Plus-Paket versichert werden.

Besonders machen wir auf die Notwendigkeit einer Betreiberhaftpflichtversicherung als optimale Ergänzung aufmerksam. Beispielhaft ist auf den Fall zu verweisen, wenn ein Minikraftwerk durch einen Sturm vom Balkon gerissen wird und dann einen Personen- oder Sachschaden verursacht. Diese Folgen sind häufig nicht durch die herkömmlichen Privathaftpflichtversicherungen gedeckt.

Ihren Kunden einen bequemen Online-Abschluss anbieten

Wenn Sie eine Direktanbindung mit der Oberösterreichische Versicherung haben, dann stellen wir Ihnen gerne einen individuellen Onlineabschluss-Link für unsere Photovoltaikversicherung Klima pro © zur Verfügung, über die Ihre Kunden das Minikraftwerk selbst versichern können. Entsprechende Informationen finden Sie hier – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.