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Entfall der Mehrwertsteuer auf Solarmodule 2023

Es ist schon eine kleine Sensation. Der Kauf von Photovoltaikanlagen wird steuerlich vereinfacht. Ziel des Gesetzgebers ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und besonders der Solarenergie sowie die Erleichterung der steuerlichen Pflichten und bürokratischen Vorschriften. Schauen wir uns die wesentlichen Themen in den Mitteilungen des Bundesministeriums für Finanzen an.

Welche umsatzsteuerlichen Erleichterungen gibt es für Photovoltaikanlagen?

"Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher."

 

Fällt beim Betreibern einer PV-Anlage zukünftig Umsatzsteuer an?

"In der Regel fällt bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer  mehr an. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet."

 

Ab wann gilt die Regelung?

"Der Nullsteuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023. Wird die Photovoltaikanlage nur gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikanlage auch zu installieren hat, kommt es darauf an, wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist. Hat der Verkäufer hingegen auch die Photovoltaikanlage zu installieren, ist entscheidend, wann die Anlage vollständig installiert ist."

 

Was ist, wenn ich meine bestehende Anlage erweitere?

"Erfolgt die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an."

Fällt auf die Reparatur von Photovoltaikanlagen zukünftig Umsatzsteuer an?

Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt.

 

Was ist mit Garantieverträgen oder Wartungsverträgen?

"Für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer."

 

Was ist bei der Versicherung zu beachten?

Wie in den FAQ des Bundesministeriums für Finanzen erläutert, ist zukünftig zwischen Anschaffung, Reparatur- und Wartungsarbeiten zu unterscheiden. Es ist laut Gesetzgeber damit zu rechnen, dass für Reparaturen, Wartung und Garantieleistungen weiterhin Mehrwert- und/oder Umsatzsteuer anfallen. Dies sollte bei der Bestimmung der zu versichernden Summe für eine PV-Anlage ab 2023 berücksichtigt werden.
Den Kunden ist in jedem Fall anzuraten, vor Anschaffung einer neuen Solaranlage oder vor der Erweiterung einer bestehenden Anlage Rücksprache mit dem eigenen Steuerberater zu halten, da nur dieser die konkrete Situation des Kunden einschätzen und mit den neuen Regelungen in Verbindung bringen kann.