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Schneedruck: Gefahr für die eigenen vier Wände im Winter

Es sieht ja ganz idyllisch aus. Schnee auf dem Dach des eigenen Hauses. Die eigenen vier Wände im Winter. Aber mit dem prächtigen Weiß sind auch Risiken für Häuser und Menschen verbunden. Schnee wirkt so leicht und doch kann er ganze Dächer zum Einsturz bringen. Dann kommen die Fragen zum Thema Schneedruck und Versicherung.

Wie ist das mit dem Versicherungsschutz bei Schäden durch Schneedruck?

 

Stürzt ein Dach durch die Last des Schnees ein, leistet die Elementarschadenversicherung. Eine Wohngebäudeversicherung ohne diese zusätzliche Deckung für Naturgefahren greift bei Schäden durch Schneedruck nicht. Die Elementarschadenversicherung kann nur als optionaler Zusatzbaustein in Zusammenhang mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung abgeschlossen werden. Über den Deckungsumfang der Wohngebäudeversicherungen ZuHaus der Oberösterreichischen Versicherung informieren wir Makler über unsere Deckungsübersichten.

 

Schätzen Sie mal  - wie schwer ist eine Schneelast?

Das Gewicht des Schnees hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Wassergehalt und Vereisungsgrad. Deshalb ist es auch nicht entscheidend für die Schneelast, wie hoch der Schnee auf dem Dach liegt, sondern wie er beschaffen ist. Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann im Extremfall zum Beispiel mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen, je nach Wassergehalt und Vereisungsgrad.

Ob ein Dach durch die Schneelast einstürzt oder nicht, hängt auch von seiner Form, dem Neigungswinkel sowie möglicher Aufbauten ab. Häuser mit einem Flachdach sind statistisch gesehen mehr gefährdet. Einfacher Grund: Bei Steildächern kann der Schnee eher abrutschen und damit die Last für das Dach verringern.

 

Sinnvolle Ergänzung durch Elementarschutzpaket

In jedem Fall ist die Ergänzung einer Wohngebäudeversicherung durch den optionalen Baustein Elementarschutz vor dem Winter eine sinnvolle Ergänzung. Es ist also kein Wunder, dass immer mehr Kunden  ihre Makler nach Elementarschutz fragen. Nicht nur Schneedruck sondern auch andere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Schäden nach Starkregen sind damit für das eigene Haus versicherbar.

Das gestiegene Problembewusstsein wurde durch die Berichterstattung der Medien ebenso gefördert wie durch die Informationskampagnen in verschiedenen Bundesländern. Allein in den letzten fünf Jahren informierten die Landesregierungen von Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und des Saarlandes über die notwendige Ergänzung von Gebäudeversicherungen durch Elementarschutz.

* Der Blogbeitrag wurde durch Informationen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft GDV erstellt.