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Der Ärger mit dem Stromzähler

Die kleinen Minikraftwerke am Balkon oder auf der Terrasse sind Trend. Selbst Verbraucherschützer werben damit, dass der Strom aus der kleinen Solaranlage direkt in den Stromkreis geht und so Strom sparen hilft. Aber dabei gilt es einiges zu beachten und auch der Stromzähler spielt dabei eine Rolle.

Die Verbraucherzentrale fasst das Wichtigste in Sachen Balkonkraftwerk so zusammen:

  • Auch auf dem Balkon oder der Terrasse können Sie selbst Solarstrom erzeugen und im Haushalt verbrauchen.
  • Stecker-Solargeräte produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht.
  • Die Balkon-Modulsysteme sind sicher und lohnen sich langfristig betrachtet auch finanziell.
  • Einige Regeln und Anforderungen sind derzeit noch unnötig kompliziert, davon sollten Sie sich aber nicht abschrecken lassen.

 

Vor dem Kauf einer Balkon-Solaranlagen zu beachten

Für Mieter einer Wohnung gilt ebenso wie für die Nutzer der Eigentumswohnung, dass vor dem Betrieb eines Solarmoduls am Balkon oder auf der Terrasse der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss. Häufig gibt es dazu auch Regelungen in den Hausordnungen. Wichtig zu wissen: Seit 2020 wurde das Wohneigentumsgesetz (WEG) geändert und erlaubt auch mehrheitliche beschlossene Erlaubnisse. Wenn diese Hürde geschafft ist, muss man sich mit dem Energieversorger in Verbindung setzen.

„Bei den meisten Energieversorgern stoßen solche Anlagen auf heftige Ablehnung“, wie das Magazin „Erneuerbare Energien“ feststellte. „Auch wenn inzwischen die technischen Regelungen geklärt sind, behindern sie vor allem über die Anmeldung der Minikraftwerke den Zubau. Die Versorger treiben dabei zweierlei Sorgen um. Zum einen verlieren sie natürlich mit dem Betreiber einer kleinen Solaranlagen zum Teil einen Kunden, der weniger Strom kauft. Zum anderen sehen die Netzbetreiber in den Balkonsolaranlagen einen Erzeuger, der in das Stromnetz einspeist, wenn die erzeugte Energie nicht im Haushalt verbraucht wird.“

 

Stromzähler dürfen nicht rückwärts laufen

Haben die potentiellen Nutzer eines Minikraftwerks die Zustimmung des Vermieter oder der Eigentümer sowie des Energieversorgers, gilt es sich mit dem eigenen Stromzähler zu befassen. In einem Blogbeitrag von energie-experten.org wird auf ein ganz spezielles Problem aufmerksam gemacht. Viele E-Zähler bewerten die Einspeisung als Verbrauch. Solche "always positive"-Zähler sollten daher dringend ausgetauscht werden. Was ist zu tun?

"Ein Rückwärtslauf des Zählers ist nicht zulässig und stellt eine Steuerstraftat dar. Daher ist ein Zähler mit Rücklaufhemmung/ Rücklaufsperre zwingend erforderlich, um Strom über die Steckdose in den Hausstromkreis einzuspeisen... Die aktuellen VDE-Normen und viele Netzbetreiber verlangen bei Balkonkraftwerken allerdings den Einbau von Zweirichtungszählern, auch wenn rücklaufgeschützte Zähler zumindest zur Vermeidung steuerlicher Probleme eigentlich ausreichen", beschreiben die Energie-Experte den Handlungsbedarf.

Fazit: Es lohnt sich zu prüfen, welchen Stromzähler man eigentlich nutzt, bevor man sich ein Minikraftwerk kauft. Aus den oben beschriebenen Gründen ist es sinnvoll, sich mit dem Stromversorger in Verbindung zu setzen, bevor man ein Balkonkraftwerk installiert. Dies ist auch häufig Voraussetzung, um eine Förderung vom Land oder Kommune zu bekommen.

 

 

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