Verkehrssicherungspflicht für Solaranlagen
Betreiber einer PV-Anlage, ob teilgewerblich oder privat, haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie haften dafür, dass keine Gefahr für Dritte von ihr ausgeht. Da eine Photovoltaikanlage mit hohen elektrischen Spannungen arbeitet und den unterschiedlichsten Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, ist in beiden Fällen ein auf den Bedarf der Versicherungsnehmer zugeschnittener, umfassender Versicherungsschutz für die Solaranlagen unerlässlich.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können sich Teile der Anlage vom Dach lösen bzw. fallen und ein Fahrzeug beschädigen oder einen Passanten verletzen. Auch bei falscher Planung, Qualitätsmängeln oder nicht fachgerechter Montage können Schäden enorme Kosten verursachen. In der Haftung steht dann in den meisten Fällen zwar derjenige, der die Anlage installiert hat, doch die Beweispflicht trägt der Betreiber. Wer die Wartung schleifen lässt, riskiert durch unentdeckte Schäden einen permanenten Gefahrenherd, der früher oder später zwangsläufig zu Ertragseinbußen führt.
Wie sehen Versicherungsexperten das Thema der unsachgemäßen Montage?
Unsachgemäße Montage kann zum Problem werden
„Wenn Photovoltaikanlagen nicht fachgerecht installiert wurden, lehnen viele Versicherer es ab, für den daraus resultierenden Schaden aufzukommen. Das Risiko liegt in dem Fall beim ausführenden Elektrobetrieb“, erklärt Paul Ristock von der Oberösterreichischen Versicherung:
Ristock rät: „Gerade private Bauherren und Betreiber sollten prüfen, ob Mängel mit abgedeckt sind, die durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler entstanden sind.“ Außerdem macht der Versicherungsfachmann darauf aufmerksam, dass die PV-Anlage nachweislich fachgerecht errichtet und regelmäßig gewartet wird.
Das Makler-Onlinemagazin "Pfefferminzia" aus Hamburg macht auf fünf wesentliche Schadenursachen aufmerksam. Außerdem gibt es Hinweise, welche Versicherungsleistungen in einer komfortablen Solarversicherung enthalten sein sollten. Lesen Sie hier dazu einen Artikel, aus dem wir hier mit freundlicher Genehmigung zitieren durften.
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