Erneuerbare Energien

Das ändert sich jetzt mit dem „Solarspitzengesetz“

Es ist allseits bekannt, dass es bei größeren Phasen von Sonnenschein zu Überkapazitäten von Sonnenergie kommt. Mit dem neuen Solarspitzengesetz sollen Überschussproduktionen durch Photovoltaikstrom verhindert und die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet werden. Wir erläutern einige Konsequenzen für die Betreiber von Photovoltaikanlagen.

Das sogenannte Solarspitzengesetz wurde am 14. Februar 2025 vom Bundesrat in Deutschland verabschiedet. Mit der offiziellen Veröffentlichung treten dann einige  grundlegende Änderungen bei der Einspeisevergütung für Solarstrom in Kraft. Bisher hatte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisung von ökologischem Strom ins Netz geregelt. Darin wurde auch die EEG-Vergütung pro Kilowattstunde gewährleisten. Damit verbunden war das Ziel, den Ausbau regenerativer Energien für die Energiewende finanziell attraktiv zu gestalten. 

Der Umfang des Ausbaus von Photovoltaikanlagen brachte im Laufe der Jahre aber Schwierigkeiten für den Strommarkt mit sich. Während sonnigen Tagen kam es oft zu Überschüssen, die den Strompreis ins Negative treiben können. An bewölkten Tagen ist aber die Menge an Solarstrom nicht ausreichend.

Inhalt des Solarspitzengesetzes

Vereinfacht gesagt soll das Gesetz die Einspeisevergütung an die realen Marktbedingungen anpassen, um so eine flexible und marktgerechte Vergütung zu ermöglichen. Die wesentlichen Änderungen für die Betreiber neuer Photovoltaikanlagen bestehen darin, dass es keine Vergütung mehr gibt, wenn die Börsenstrompreise negativ sind.  Positiv kann gesehen werden, dass die Vergütung nicht verloren geht. Sie soll nur verschoben werden. Laut Gesetz wird die Vergütung an den 2-jährigen Förderzeitraum angehängt. 

Speicher sind deshalb noch wertvoller um die Einspeisung ins Netz von den Mittagsstunden auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zu beachten ist außerdem, dass für Solaranlagen mit einer Spitzenleistung von 7 Kilowatt oder mehr die Einspeisung ins Netz auf 60% der Nennleistung begrenzt ist. Auch diese Regelung soll eine Überschussproduktion von Photovoltaikstrom verhindern und die Stabilität des Netzes gewährleisten. 

Nach vorliegenden Informationen soll außerdem die Direktvermarktung von Solaranlagen mit einer Nennleistung von weniger als 100 kWp vereinfacht werden. Das bedeutet, dass Betreiber von solchen Anlagen in Zukunft Solarenergie, die in Energiespeichern gespeichert ist, auch direkt verkaufen können, selbst wenn Sie kein Photovoltaiksystem haben. 

Hinweise für die Betreiber von Photovoltaikanlagen

Fassen wir die Änderungen aus dem Solarspitzengesetz zusammen:

  • Bestandsanlagen sind von den Regelungen des Solarspitzengesetzes ausgenommen und behalten ihre bisherige Einspeisevergütung
  • Wenn der Strompreis an der Strombörse negativ ist, erhalten die Betreiber neuer Anlagen keinen Einspeisevergütung mehr
  • Photovoltaiksysteme mit mehr als 7 kWp-Leistung brauchen ein Messsytem und einen Steuerkasten
  • Neu errichtete PV-Anlagen mit weniger als 100 kWp-Leistung ohne intelligenten Stromzähler oder einem Steuerkasten erhalten eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent

Speichersysteme werden jetzt noch attraktiver

Mit den Neuregelungen aus dem Solarspitzengesetz lohnt es sich jetzt noch mehr, in moderne Batteriespeichersysteme zu investieren. Während Phasen negativer Strompreise, also dann, wenn keine Einspeisevergütung gezahlt wird, können Bettreiber von PV-Anlagen den überschüssigen Strom in das Batteriespeichersystem einspeisen und für den eigenen Gebrauch verwenden. 

Wirtschaftlich ist es darüber hinaus besonders interessant, Strom zu speichern, wenn die Strompreise an der Börse niedrig sind, und den gespeicherten Strom ins Netz einspeisen, wenn die Strompreise hoch sind. Das ist aber nur dann möglich, wenn Photovoltaikbetreiber eine Direktvermarktungsmethode verwenden und nicht die staatliche Einspeisevergütung.

Versicherung von nachträglich eingebauten Speichersystemen 

Die Oberösterreichische Versicherung verfügt mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland über jahrelange Erfahrungen in der Versicherungssparte Photovoltaikanlagen. Maßgeschneiderte Lösungen für den Markt der erneuerbaren Energien haben uns bei vielen Maklern bekanntgemacht. Dazu gehören auch unsere Produktweiterentwicklungen für den Tarif Klima Pro©, die auch Versicherungen von Speichersystemen beinhalten. Schauen Sie sich gerne einmal das Leistungsspektrum der Klima Pro© an. 

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