Eine generelle Pflicht zum Blitzschutz gibt es nicht, denn die Gefahr, dass ein Blitz einschlägt ist zumindest statistisch gering. Dennoch besteht das Risiko und wird durch bestimmte Besonderheiten der Gebäude verschärft, die es anraten lassen, sich doch mit dem Thema Blitzschutz zu befassen. In diesem Blogbeitrag wollen wir einige Fakten für Sie als Versicherungsmakler zusammentragen.
Was ist ein Blitz?
Nach einer Definition bei Wikipedia ist ein Blitz in der Natur eine Funkenentladung oder ein kurzzeitiger Lichtbogen zwischen Wolken oder zwischen Wolken und der Erde. In aller Regel tritt ein Blitz während eines Gewitters infolge einer elektrostatischen Aufladung der wolkenbildenden Wassertröpfchen oder der Regentropfen auf.
Die Stromstärke der Hauptentladung eines Negativblitzes beträgt im Mittel etwa 30 Kiloampere (kA). Positivblitze können jedoch mehrere 100 kA erreichen. Die durchschnittliche Länge eines Erdblitzes (Negativblitz) beträgt in mittleren Breiten 1 bis 2 km, in den Tropen aufgrund der höheren Luftfeuchtigkeit 2 bis 3 km.
Gebäude, für die Blitzschutz Pflicht ist
Eine Pflicht für Blitzschutz gibt es für folgende Gebäude:
- Häuser mit einer Höhe von über 20 Meter
- Freistehende Häuser und Häuser auf einer Anhöhe (Berg)
- Gebäude mit Reet- oder Strohdach sowie einem Dach aus Holz
- Öffentliche Gebäude in denen sich viele Menschen aufhalten.
Funktionsweise eines Blitzableiters
Eine Blitzschutz-Anlage ist grundsätzlich Sache eines Fachmanns oder Fachbetriebes. Eine solche Anlage aus dem "Baumarkt" oder per Internetbestellung reicht nicht aus, weil es nicht nur um den Blitzableiter geht. Unsachgemäße oder fehlerhafte Montage kann zum Brand des Gebäudes nach Blitzschlag führen.
Bei einem richtig geplanten Blitzableiter fließt der Blitzstrom außerhalb des Gebäudes ab und das Gebäude nimmt kaum Schaden. Dabei geht es darum, dass der Blitz immer den kürzesten und am besten leitenden Weg zur Erde findet. Und dies muss die gesamte Blitzschutzanlage gewährleisten.
Wenn der Blitzableiter allerdings nicht fachmännisch angebracht ist, kann das Haus trotz Blitzableiter von einem Blitz getroffen werden und brennen. Deshalb sollte Blitzschutz immer vom Fachmann angebracht werden. Eine Blitzschutzanlage aus dem Baumarkt reicht nicht aus.
Schwerwiegende Folgen eines Blitzschlages
Trifft der Blitz ein Gebäude, dann können schwerwiegende Schäden an der Bausubstanz und an den Installationen des Hauses verursacht werden. Dazu gehören in vielen Blitzschlagfällen
- zerstörte Dachflächen und Schäden am Dachstuhl
- Wasserschäden in Folge der Löscharbeiten eines brennenden Dachstuhls
- Beschädigte oder zerstörte Decken, Wänden, Türen und Fenster
- Verbrannte oder herausgesprengte Unterputzleitungen
- verschmorte Verteiler- und Steckdose und Zählerkästen
- Elektronik im Haus durch Überspannungsschäden wie Haushaltsgeräte, an Steckdosen angeschlossene PCs, Heizungsanlagen oder Telefone
Dass Personen im Haus von einem Blitz tödlich verletzt werden, passiert statistisch eher selten.
Regionale Unterschiede in der Blitzhäufigkeit
Die niedersächsische Stadt Wolfsburg ist Blitzhauptstadt Deutschlands 2020, wie es beim Blitz-Informationsdienst von Siemens (BLIDS) ausgewiesen wird. Dort wurden 2019 knapp 5,8 Blitzeinschläge pro Quadratkilometer registriert.
"An zweiter und dritter Stelle folgen Kempten im Allgäu mit 5,1 Erdblitzen pro Quadratkilometer und das oberbayerische Miesbach mit 4,7. Die geringste Blitzdichte ermittelte der Siemens-Blitzdienst in den bayerischen Städte Coburg und Bamberg mit jeweils deutlich unter 0,1 sowie in der rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz mit knapp 0,1 Blitzereignissen pro Quadratkilometer."
Versicherung von Blitzschäden
Zunächst kommt es bei der Versicherungsschäden darauf an, welche Folgen der Blitzschlag hatte. Kommt es zum Brand, dann sind diese über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung in der Regel versichert. Explizit werden bei der Wohngebäudeversicherung der Oberösterreichische ZuHaus© Schäden durch Überspannung durch Blitz als versicherte Gefahr ausgewiesen.
Interessant für Sie als Makler dürfte auch noch sein, dass wir Folgen von Blitzschlag auch für Photovoltaikversicherungen (separater Tarif Klima Pro©) sowie Wallboxen versichern. Die Mitversicherung von Wallboxen bis Versicherungssumme EUR 15.000 ist für einen Mehrbeitrag von EUR 15,00 möglich. Dies ist dann im Antrag separat anzugeben.
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