Wohnungsbrand, Wasserrohrbruch, Einbruch: Mit Glück bleiben Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer davon verschont. Doch wenn der Schaden eintritt, hilft nur noch eine gute Versicherungspolice. Die Hausratversicherung gehört neben der Gebäudeversicherung zu den „Must-haves“. Rund 95 Prozent der Deutschen wollen darauf nicht verzichten. Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut in den eigenen vier Wänden in der Regel gegen Feuer-, Sturm-, Erdrutsch- und Leitungswasserschäden. Auch Einbruchdiebstahl und Glasbruch können mit eingeschlossen werden.
Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine sinnvolle Wahl für alle, die ein Haus besitzen. Denn die von ihr abgedeckten Schäden können extrem teuer werden. Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude und an den damit verbundenen Teilen, wie Fenstern, Türen und Treppen auf. Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser gehören wie bei der Hausratversicherung fast immer zur Grundausstattung. Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen oder Schneelast lassen sich gegen Aufpreis mitversichern.
Wer zahlt, wenn es brennt
Tatsächlich gibt es bei Gebäude- und Hausratversicherungen zahlreiche Überschneidungen und auch einige Tücken, die beim Abschluss beachtet werden sollten. Die Oberösterreichische Versicherung beispielsweise zahlt sowohl in der normalen Variante der Hausratversicherung „DaHeim“, als auch im „ZuHaus-Tarif“ der Wohngebäudeversicherung für Schäden, die durch Explosion und Blitzschlag entstehen.
Doch sehr viel häufiger vorkommende Seng- und Schmorschäden deckt erst die jeweilige Premium-Variante beider Versicherungen ab. Dazu zählen durch heiße Herdplatten angesengte Plastikutensilien ebenso, wie das Zigarettenbrandloch auf der Couch oder Schmorschäden in der Verkabelung. Weiterer Vorteil der Premium-Variante ist die Übernahme von Kaminschäden: Hüpft Glut aus dem Kamin, ist auch der Schaden am davorliegenden Bärenfell abgedeckt.
Fahrlässigkeit am besten mitversichern
Nässeschäden am Gebäude, beispielsweise eine kaputte Wand oder eine defekte elektronische Anlage sowie Schäden an Zu- und Abwasserleitungen des Versicherungsgrundstücks übernimmt nur die Gebäudeversicherung. Vorsicht ist außerdem bei Rohrverstopfungen geboten: Diese werden oftmals erst in den Premium-Tarifen der Gebäudeversicherung abgedeckt.
„Relevant für die Klärung einer Haftungspflicht ist immer auch die Entstehungsgeschichte des Leitungswasserschadens“, weiß der Versicherungsexperte Christian Waldheim von der Oberösterreichischen: „Daher sollten Betroffene immer Fotos machen und sich dann gleich an die Versicherung wenden. Wer kein Risiko eingehen möchte, lässt den Punkt ‚grobe Fahrlässigkeit’ in der Gebäudeversicherung am besten gleich mitversichern.“
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