Handydiebe vor allem an touristischen Hotspots
Alle für den Sommer typischen größeren Menschen-ansammlungen stellen sich als Hotspots für Handydiebe dar. Dazu gehören neben den schon aufgeführten Locations für Touristen auch Open Air-Konzerte, Sommer-Partys oder Festivals. Besonders in großen und beliebten Touristenstädten sowie Stränden mischen sich Diebe gerne unter die Menschentrauben und schlagen zu.
Versicherungsspezialisten verweisen auf das erhöhte Diebstahlrisiken solcher Destinationen wie Berlin, München oder Köln. Im Ausland gehören dazu Mallorca, Bangkok, Bali, Barcelona oder Amsterdam. In Deutschland und auch in unseren Nachbarländern gibt es große Unterschiede bei der durchschnittlichen Gefahr des Taschendiebstahls.
In der Schweiz gibt es nach Untersuchungen eines dort ansässigen Versicherers enorme Unterschiede. So ist die Diebstahlfrequenz von Handys in Lusanne 56 Prozent und in Winterthur 42 Prozent niedriger als der Landesdurchschnittswert. Jedes vierte verschwindet am Wochenende.
Kein Versicherungsfall: Handy aus der Hosentasche gestohlen
Selbst Verbraucherschützer machen darauf aufmerksam, dass der Diebstahl von Handys aus der Hosen- oder Handtasche kein Versicherungsfall ist.
„Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss... Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden“, wird Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg, im Magazin AssCompact in dieser Frage zitiert.
Ein Schloss an der Handtasche ist natürlich ebenso realitätsfremd wie eine besonders gesicherte Hosentasche. Es gibt wenige Dienststahlszenarien, bei denen die Hausrat-versicherung greifen würde. Lediglich Raub mit Gewalt, Raub mit Gewaltandrohung sowie bei Einbruchdiebstahl stellen solche Ausnahmefälle dar, die dann mit entsprechender Meldung an die Polizei nachgewiesen werden müssen.
Diese Einschränkungen gelten auch für am Markt angebotene spezielle Handyversicherungen. Die Verbraucherzentralen verzeichnen vermehrte Kundenbeschwerden, dass Versicherte nach Handydiebstahl von dieser Versicherung keine Kosten erstattet bekommen. Deshalb sollten Kunden die Versicherungsbedingungen vor Abschluss genau prüfen.
Präventives Verhalten mit dem Handy ist angesagt
Nach einer Forsa-Umfrage sollen drei von vier ihr Handy im öffentlichen Raum so bei sich führen, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste. Versicherer zahlen bei „Wegnahme“ oder einfachen Diebstahl nicht. Deshalb können sie als Makler Ihren Kunden einige Tipps zum Schutz vor Handy-Diebstahl geben:
- Handy im öffentlichen Raum immer im Auge und sicher bei sich führen
- Telefone gehören nicht in Handtaschen, Rucksäcke oder die hintere Hosentasche
- Handy in Bus und Bahn, im Café oder Restaurant nicht „öffentlich“ ablegen. Hier besteht immer auch die Gefahr des Liegenlassens oder Vergessens
Doch damit ist es nicht getan, wenn man sich auf die Eventualität des Handy-Diebstahls vorbereiten will. Sichern Sie sich an einer anderen Stelle als dem Handy folgende Daten, um im Fall der Fälle das Handy schnell sperren lassen zu können:
- Handy-Nummer(n)
- Sperr-Hotline Ihres Providers
- Passwort für den Kunden-Account beim Provider
- Nummer des Handys (16stellige IMEI-Nummer)
- Aktivierung Suchfunktion zum Handy (soweit nach Modell möglich)
Das Fachmagazin CHIP empfiehlt für einige Handymodelle eine Anti-Diebstahl App, die beim Ausfindig machen des Handys nach Diebstahl helfen kann.
Zu den Funktionen der App gehört eine Alarmfunktion, auch wenn das Gerät stumm geschalten wurde, die Fremdortung, eine Sperrfunktion sowie die Möglichkeit des Einschaltens des Mikrophones. Weitere 10 Apps werden von PC WELT angeboten.
Natürlich sollten die Daten des Handys beispielsweise über eine Cloud-Funktion regelmäßig gesichert werden, damit man auch nach einem Diebstahl schnell wieder mit Freunden telefonieren oder chatten kann.